Pressemitteilung | k.A.

Betriebsrentenanpassung

(Wiesbaden) - Für 10 Millionen Versorgungsbezieher wird die Betriebsanpassung zu einem Problem. Immer mehr Unternehmen begründen die Ablehnung bzw. die unzureichende Erhöhung mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dieses Argument trifft aufgrund der steigenden Konjunktur für die meisten Unternehmen nicht mehr zu. Bei der Anpassungsprüfung ist nicht nur das Geschäftsergebnis der letzten drei Jahre maßgebend, sondern auch eine prognostische Einschätzung für die Zukunft.

Deshalb empfiehlt der Vorsitzende des Bundesverbandes der Betriebsrentner e.V. (BVB), Karlheinz Große, die Anpassung zum turnusmäßigen Prüfungsstichtag beim ehemaligen Arbeitgeber zeitgerecht einzufordern. Bei der Berechnung des nachholenden Anpassungsbedarfs muss sowohl der Lebenshaltungskosten-Index bis zum 31.12.2002 als auch der Verbraucherpreis-Index ab 01.01.2003 berücksichtigt werden. Der BVB hilft seinen Mitgliedern sowohl bei der Berechnung der Anpassungsquote als auch bei der sach- und fachgerechten Anforderung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebsrentner e.V. Karlheinz Grosse, Geschäftsführender Vorstand Theodorenstr. 13, 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 301367, Telefax: (0611) 9103154

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