Pressemitteilung | (BKK) Betriebskrankenkassen Landesverband Hessen KdöR

Betriebskrankenkassen warnen vor bewusster Irreführung der Versicherten / „Verheißung von Beitragsrückgewähr ist ein rechtswidriger und fahrlässiger Werbegag“

(Frankfurt am Main) - Zum Jahreswechsel 2009 sollen rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland einen einheitlichen Beitragssatz für ihren Gesundheitsschutz zahlen. Dann nämlich fließen die Anteile von Arbeitgebern und Mitgliedern über die Krankenkassen in den sog. Gesundheitsfonds.

Im Vorfeld des Fonds bangen zahlreiche Kassen um ihre Existenz. Sie fürchten Mitgliederwanderungen und werben schon ein halbes Jahr vor dem Start des Fonds mit Verheißungen und unzulässigen Argumenten. Bereits im April hatte die Wettbewerbszentrale bemängelt, dass Kassen Werbung mit dem Einheitsbeitragssatz machen, ohne gleichzeitig auf den möglichen Zusatzbeitrag oder mögliche Prämienzahlungen hinzuweisen. Der bloße Hinweis auf einen einheitlichen Beitragssatz sei irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Nun hat die IKK Südwest-Direkt mit einer eigenwilligen Auslegung dieser Rüge eine neuerliche Debatte und Empörung ausgelöst: Eine Radiowerbung stellte ansehnliche Beitragsrückgewähr in Aussicht und verstößt damit nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden des BKK Landesverbandes Hessen, Jürgen Thiesen, gegen geltendes Recht.

"Über die Höhe des künftigen einheitlichen Beitragssatzes kann derzeit nur spekuliert werden. Erst im Herbst legt eine Rechtsverordnung den exakten Prozentwert fest. Bis dahin kann keine Kasse seriös kalkulieren, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben muss, geschweige denn, ob sie in der Lage sein wird, Rückzahlungen an die Versicherten zu leisten.“

Entsprechend kommentiert Thiesen die in den Ländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen initiierte Kampagne der IKK als „irreführend und unlauter gegenüber Beitragszahlern und Versicherten“. Zum ausstehenden Einheitsbeitragssatz gibt er zu bedenken: „Zahlreiche faktische und prognostizierbare Teuerungen müssen bei der Kalkulation des Fondsbeitrags berücksichtig werden. Und genau hieran müssen sich die Kassen orientieren, bevor sie Erwartungen oder auch Befürchtungen bei den Versicherten wecken.“ Für die Kassen und deren Haushaltsplanungen sei, so Thiesen weiter, „besonders kritisch, dass die Auswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), die Konsequenzen der Vergütungsreformen im ambulanten sowie die angekündigten Hilfsprogramme im Krankenhausbereich mit außerordentlichen finanziellen Belastungen zu Buche schlagen.“

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Betriebskrankenkassen Landesverband Hessen KdöR Stefan Eckerlein, Pressereferent, Presse Stresemannallee 20, 60596 Frankfurt am Main Telefon: (069) 963790, Telefax: (069) 96379100

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