Betriebskrankenkassen fordern ganzheitliche Reform der Notfallversorgung
(Berlin) - Eine Reform der Notfallversorgung ist unerlässlich, um das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt jedoch in zentralen Punkten hinter den Anforderungen zurück, die für eine zukunftsfähige, patientenorientierte und effiziente Versorgung notwendig wären.
Die Betriebskrankenkassen mahnen mit Blick auf die morgige Anhörung im Bundestag erneut an, dass aktuelle Reformvorhaben wie die Krankenhausstrukturreform (KHVVG) und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) konsequent mit der Notfallreform verknüpft werden müssen. Nur so können Synergien genutzt und kostspielige Doppelstrukturen vermieden werden.
Verankerung des Rettungsdienstes in das SGB V ist ein wichtiger Schritt
Die Betriebskrankenkassen fordern seit langem die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständigen Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V. Mit den vorliegenden Änderungsanträgen wird dies endlich aufgegriffen, indem die medizinische Notfallrettung - bestehend aus Notfallmanagement, notfallmedizinischer Versorgung und Notfalltransport - auf eine neue Grundlage gestellt wird. Eine stärkere Einbindung des Rettungsdienstes in die sektorenübergreifende Versorgung ist unabdingbar.
„Die Schnittstellen zwischen Rettungsdienst, Notaufnahmen und ambulanter Versorgung müssen so gestaltet werden, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Wohnort schnell und bedarfsgerecht versorgt werden können. Es bleibt aber zumindest fraglich, ob es mit der Neugründung eines Qualitätsausschusses Notfallrettung tatsächlich gelingt, die notwendigen bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsanforderungen zu definieren“, sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
Klar ist, dass die Vergütung der Leistungen der medizinischen Notfallrettung unmittelbar an die Erfüllung der bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen geknüpft werden muss. Dies ist in den Änderungsanträgen bisher nicht enthalten. Weiterhin fehlen die von den Betriebskrankenkassen geforderten konkreten Maßnahmen zur personellen und finanziellen Stärkung des Rettungsdienstes sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Einsatzkräfte. „Hier muss dringend nachgelegt werden, denn ohne eine tragfähige Finanzierungsgrundlage und klare Zuständigkeiten kann der Rettungsdienst den wachsenden Herausforderungen nicht gerecht werden“, mahnt Knieps.
Jenseits der fachlich-inhaltlichen Bewertung spiegelt das aktuelle Vorgehen bei der Reformierung der Notfallversorgung die zunehmende Abkehr von geregelten parlamentarischen Prozessen in der Gesundheitspolitik wider. „Die geplanten Änderungen im Rettungsdienst sind wieder einmal mit extrem heißer Nadel gestrickt, wie auch schon bei der Krankenhausreform und anderen Vorhaben. Grobe Schnitzer bei der Formulierung der gesetzlichen Regelungen gefährden die praktische und technische Umsetzbarkeit der Vorhaben“, so Knieps weiter.
Beteiligung aller Akteure und digitale Vernetzung als Erfolgsfaktoren
Entscheidend für eine erfolgreiche Reform ist die Einbeziehung aller relevanten Akteure entscheidend. Die Betriebskrankenkassen fordern daher einen verbindlichen Beteiligungsprozess, der die Expertise der Krankenkassen und aller anderen Akteure im Gesundheitswesen berücksichtigt. Auch der Digitalisierung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Die Vernetzung der Rettungsleitstellen und der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 133a Gesundheitsleitsystem muss weiter ausgebaut werden, um eine schnelle und präzise Ersteinschätzung zu ermöglichen und die Versorgungseffizienz zu steigern.
Quelle und Kontaktadresse:
BKK Dachverband e. V., Thorsten Greb, Referent(in) Kommunikation, Mauerstr. 85, 10117 Berlin, Telefon: 030 27 00 406-0, Fax: 030 27 00 406-191