Betriebskrankenkassen erweitern Hautkrebsscreening
(München) - Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG Bayern) hat mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen(BVDD), der Versor-gungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemein-schaft Deutschland und der Sanakey Contract zum 1. April 2022 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen.Der Vertrag geht weit über die Regelversorgung hinausund wird digital unterstützt, teilen die Vertragsbeteiligten mit.
Versicherte der Betriebskrankenkassen können schon ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einer Dermatologin oder einem Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Die fachkundige Untersuchung der Haut beinhaltet eine gründliche Ganz-körperuntersuchungvon Kopf bisFuß. Tumorverdächtige Hautveränderungen werden mittels Auflichtmikroskopie weitergehend analysiert. Werden Auffälligkeiten diagnostiziert, folgt eine weitergehendeDiagnostik(histopathologische Abklärung eines Verdachts).
Entsprechend dem jeweiligen Risikoprofil des Versicherten sind diePräventionsmaßnahmen und die Beratung ausgelegt. So werden die BKK Versicherten in der dermatologischen Fachpraxis über ihr individuelles Risikopotenzial aufgeklärt und erhalten Tipps, wie sich die Haut schützen lässt. Gerhard Fuchs, Vorsitzender des Vertragsausschusses der BKK VAG Bayern: "Hautkrebserkrankungen nehmen auch in jüngeren Altersklassen zu. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unserem Vertrag auch Unter-35-Jährigen ein Hautkrebsscreening mit dermatologischer Expertiseermöglichen können und dass bei Bedarf die Auflichtmikroskopie für unsere Versicherten inkludiert ist."
Der Einschreibeprozess wurde sowohl für die Versicherten als auch für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vollständig digitalisiert. "Eine Reduzierung und Vereinfachung bei Einschreibung und Abrechnung in einem modernen Vertrag muss papierlos erfol-gen und auf das nichtärztliche Personal delegierbar sein", so Dr. Ralph von Kiedrowski, Präsident des BVDD in einem Statement nach den Verhandlungen.SeitJahrzehnten nehmen die Erkrankungen an Hautkrebs deutlich zu. Nach letzten Schätzungen des Robert-Koch-Instituts erkrankten 2018 in Deutschland rund 200 Tausend Personen erstmalig an einem weißen oder hellen Hautkrebs (Basalzellkarzinom).
Bei rund 23 Tausend Männernund Frauen entwickelte sich jedoch der sehr gefährliche schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom, das bei knapp 3 Tausend Menschen zum Tod führte. Generell gilt: Hautkrebs ist gut behandelbar, letztlich sogar heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Hintergrund: Seit Juli 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennungim Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten des Hautkrebsscreeningsihrer Versicherten als Standardleistungaber erst ab einem Alter von 35 Jahren und nur alle zwei Jahre. Zur Untersuchung zugelassen sind niedergelassene Dermatologen, aber auch niedergelassene Haus-ärzte, die nur eine achtstündige Zusatzqualifikation nachweisen müssen. Der Vertrag der BKK VAG Bayern mit dem BVDD wird dagegen ausschließlich von Dermatologin-nen und Dermatologen unterstützt, ermöglicht auch jüngeren Versicherten die Früher-kennung und geht in vielen weiteren Bereichen über die GKV-Regelversorgung hinaus. Der Rahmenvertrag zum BKK Hautkrebsscreening wurde von der Ärztlichen Vertrags-gemeinschaft Deutschland GmbH (ÄVGD), dem Berufsverband der Dermatologen (BVDD), der VG DERMA Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie mbH und der Sanakey Contract GmbH mit der BKK VAG Bayern als Vertragsfederführer gestaltet.
Quelle und Kontaktadresse:
(BKK) Betriebskrankenkassen Landesverband Bayern KdöR
Manuela Osterloh, Pressesprecherin
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