Betrieblicher Brandschutz: Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sind Vorschrift
(Kassel) - Falls es in einem Betrieb zu einem schweren Brand kommen sollte, macht dies unweigerlich eine Evakuierung notwendig eine Evakuierung der eigenen Mitarbeiter ebenso wie weiterer Personen, die sich zu dieser Zeit in den Gebäuden oder auf dem Firmengelände aufhalten. Hierzu zählen sowohl Kunden und Besucher als auch Lieferanten und Servicekräfte anderer Unternehmer, beispielsweise im Reinigungsdienst.
Nach der Arbeitsstättenverordnung darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin ist es grundsätzliche Pflicht des Unternehmers, im Falle eines Brandes oder einer Explosion für eine geordnete Evakuierung der Arbeitsstätte zu sorgen, dazu im Vorfeld einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen und die darin beschriebenen Flucht- und Rettungswege für jeden ersichtlich zu kennzeichnen. In angemessenen Zeitabständen ist dann entsprechend diesem Plan zu üben.
Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe leisten wertvolle Hilfestellung
Die Vielzahl der Bestimmungen, die zum Beispiel in den baurechtlichen Vorschriften der Bundesländer festgelegt sind, und neben maximaler Länge und Breite sowie Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege eine Vielzahl weiterer Faktoren wie Bauweise, Nutzungsart oder Personenzahl berücksichtigen, macht es unerlässlich, einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb hinzuzuziehen, der sich im Dschungel der Vorschriften auskennt und über die notwendige Erfahrung verfügt.
Ob Produktionsbetrieb, Garage, Hochhaus oder Versammlungsstätte in jedem Einzelfall sind besondere Maßnahmen zu ergreifen, um der Fürsorgepflicht gerecht zu werden und als Unternehmer nicht persönlich in die Haftung zu kommen. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen ist zudem eine Abstimmung der baulichen mit anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzvorkehrungen zu treffen. Auch hierbei können die Fachbetriebe wertvolle Hilfestellungen leisten.
Praktische Hinweise, aktuelle Neuigkeiten und weiterführende Informationen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie Adressen lokaler Brandschutz-Fachbetriebe hat der bvbf auf seiner Internetseite unter www.bvbf-brandschutz.de zusammengestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Carsten Wege, Geschäftsführer
Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel
Telefon: (0561) 288640, Telefax: (0561) 2886429