Betrieblicher Brandschutz: Beschäftigte regelmäßig unterweisen und Brandschutzhelfer ausbilden / Brandschutz-Fachbetriebe unterstützen die Umsetzung der Regeln für Arbeitsstätten
(Kassel) - Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten und das Unternehmen sowie die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehört neben der regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten die Ausbildung von speziell geschulten Brandschutzhelfern.
Zur Selbsthilfe im Brandfall sind Brandschutzhelfer besonders wichtig, da sie fachkundig unterwiesen und durch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind. Dazu wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) eine Broschüre entwickelt, die über die Ausbildung und Befähigung zum "Brandschutzhelfer" Auskunft gibt. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) unterstützt diese wichtige Initiative nachdrücklich.
Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst die fachkundige Unterweisung und die praktische Löschübung. Um sicherzustellen, dass das Erlernte zielgerichtet in der jeweiligen Arbeitsstätte umgesetzt werden kann, sind für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer klare Anforderungen an den Ausbilder definiert. Nur so ist gewährleistet, dass das Erlernte richtig und systematisch unter den betrieblichen Gegebenheiten umgesetzt werden kann. Die DGUV-Broschüre "Brandschutzhelfer" informiert genau über die Dauer der Ausbildung und deren Inhalte in Theorie und Praxis sowie über erforderliche Qualifikationen und die Fachkunde der Ausbilder. Ferner ist festgelegt, in welchen Zeitabständen die Ausbildung turnusmäßig oder aufgrund wesentlicher betrieblicher Änderungen wiederholt bzw. aufgefrischt werden sollte. Die DGUV-Broschüre steht im Internet unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf als PDF zum Download bereit.
Maßnahmen gegen Brände: Regeln für Arbeitsstätten beachten
Der bvbf weist darauf hin, dass mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2) die Arbeitgeber den betrieblichen Brandschutz mit einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung strukturiert organisieren können. Insbesondere die jährliche Unterweisung der Beschäftigten und die Stellung von Brandschutzhelfern sowie die betriebliche Ausstattung mit Alarmierungs- und Feuerlöscheinrichtungen sowie deren Wartung sind dort übersichtlich geregelt. Die Verhütung von Bränden, das richtige Verhalten im Brandfall - wie die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden - sind auf Basis der Gefährdungsbeurteilung mit angemessenen technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu verknüpfen.
Als kompetente Ansprechpartner für die Umsetzung der ASR A2.2 sowie zu allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes stehen die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe in Deutschland zur Verfügung. Adressen lokaler Anbieter sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege, Geschäftsführer
Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel
Telefon: (0561) 288640, Fax: (0561) 2886429