Betriebliche Altersvorsorge / Reform mit Licht und Schatten
(Bonn) - Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. bemängelt die Abschaffung der Garantierente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Dennoch begrüßt die Vorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller, die Einführung von Freibeträgen für Beitragszahler:
"Die betriebliche Altersvorsorge hat das Ziel des Aufbaus einer zweiten Säule in der Altersvorsorge bis zum heutigen Tag nur unzureichend geleistet. Die Bezugsquote unter Erwerbstätigen liegt mit 60 Prozent viel zu niedrig, um von einer Breitenwirkung zu sprechen. Zudem stagniert dieser Anteil seit Jahren und trägt in der Konsequenz zu wenig zu einer tragenden Statik des Gesamtsystems der Altersvorsorge bei. Auch die Rentenhöhen fallen größtenteils zu gering aus, weshalb von einer eigenständigen Rentensäule nicht die Rede sein kann. Reformschritte wie die Einführung von Freibeträgen im Falle des Grundsicherungsbezugs waren daher längst überfällig, um auch Menschen mit geringerem Einkommen einen Zugang zur Betriebsrente zu ermöglichen. Wir begrüßen das Engagement von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf diesem Gebiet ausdrücklich. Es bleibt dennoch fraglich, ob die jetzt beschlossenen Reformschritte in der betrieblichen Altersvorsorge in ihrer Gesamtwirkung hinreichen, den Kreis der Anspruchsberechtigten zügig zu erhöhen. Wir sehen es insbesondere als kritisch an, die Arbeitgeberseite von der Rentenhaftung zu befreien und lediglich die Beitragshöhe zu garantieren, um eine vage Ziel- anstelle einer Garantierente zu vereinbaren, selbst wenn dies in Zeiten dysfunktionaler Kapitalmärkte möglicherweise temporär schwer vermeidbar ist."
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