Betrieb der Hochschulen und Studierendenwerke im Wintersemester auch bei Energieknappheit sicherstellen
(Bonn/Berlin) - Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) appellieren an Bund und Länder, dafür Sorge zu tragen, dass der Hochschulbetrieb und die sozialen Angebote der Studierendenwerke im kommenden Wintersemester 2022/2023 auch bei einer möglichen Energie- bzw. Gas-Knappheit grundsätzlich aufrechterhalten werden können. Die rund 2,9 Millionen Studierenden müssen zudem bei möglichen staatlichen Hilfen gegen Inflation und Energiepreis-Krise unbedingt berücksichtigt werden.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: "Die Hochschulen bereiten für einen möglichen Gasnotfall im Winter schon jetzt energiesparende Maßnahmen vor, die auch spürbare Einschränkungen in Betracht ziehen. Dabei müssen langfristige, oft mit Qualifikationszielen verbundene Forschungsprozesse und die akademische Lehre in Präsenz so weit wie möglich gewährleistet bleiben. Aus der Coronapandemie kann die Lehre gezogen werden, dass ein Rückfall in vollständige Distanzlehre aus didaktischen und psycho-sozialen Gründen unbedingt zu vermeiden ist.
Zudem benötigen die Studierenden für das kommende Wintersemester existenzielle Sicherheit. Die zu erwartenden erheblichen Energiepreissteigerungen können sie nicht aus eigener Kraft bewältigen. Hier ist ein gezielter Ausgleich für alle Studierenden unbedingt erforderlich. Weiter ist bei einem Gasnotfall dafür Sorge zu tragen, dass die sozialen Angebote der Studierendenwerke wie insbesondere Mensen und Kitas aufrechterhalten und die Wohnheime zuverlässig weiter betrieben werden können.
Außerdem sind die Hochschulen dringend auf Unterstützung der Bundesländer angewiesen, um die enormen Preissteigerungen bei Energie und insbesondere bei Gas kompensieren zu können. Nötigenfalls muss der Bund über ein Sonderprogramm flankierend unterstützen."
Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, DSW-Präsident: "Ein weiteres reines Online-Wintersemester 2022/2023, diesmal wegen Energie- bzw. Gas-Mangels, würde die Studierenden psycho-sozial enorm belasten. Hinzu kommen bei ihnen existenzielle Sorgen wegen der Preissteigerungen und der Inflation. Die Studierenden dürfen bei möglichen Entlastungen für Mieter:innen sowie Verbraucher/-innen nicht vergessen werden! Sie sind von den Miet- und Preissteigerungen genauso betroffen, und sie fallen in aller Regel durchs Raster der staatlichen Hilfsangebote für Arbeitnehmer/innen bzw. Arbeitssuchende, wie etwa das Arbeitslosengeld II.
Wenn die Politik Hilfen für Familien beziehungsweise Menschen mit geringen Einkommen erwägt, wie beispielsweise Miethilfen, dann müssen die rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland unbedingt davon profitieren können.
Die Studierendenwerke wiederum können und wollen die Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln nicht eins zu eins an die Studierenden weitergeben. Teilweise sind sie schon jetzt gezwungen, wegen der massiven Teuerung beim Gas die Mieten in ihren Wohnheimen drastisch zu erhöhen. Dieser Spirale muss politisch entgegenwirkt werden, die Studierendenwerke benötigen hier unbedingt staatliche Hilfe durch die Bundesländer, im Interesse der Studierenden."
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Stefanie Schulte-Austum, Pressereferentin
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 8870, Fax: (0228) 887110
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