Betreuungsrecht: Inflationsausgleich genügt nicht / Statement von Rechtsanwalt Markus Trude, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins
(Berlin) - Am heutigen Montag, dem 18. September (15:00 Uhr), findet vor dem Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Finanzierung der Betreuungsvereine statt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist durch Rechtsanwalt Trude vertreten. Der DAV begrüßt den geplanten Inflationsausgleich, bemängelt jedoch, dass dessen Gestaltung nicht ausreichend sei.
"Der vorgesehene Inflationsausgleich für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ist ein wichtiger Schritt. Die seit Januar geltenden Neuerungen im Betreuungsrecht führen dazu, dass viele Berufsbetreuer:innen einen deutlich erhöhten, teils verdoppelten Zeitaufwand haben. Bedingt ist das durch die Pflicht zur Wunschbefolgung der betreuten Person und den gestiegenen bürokratischen Aufwand. Daneben führen die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Betriebsausgaben zusätzlich zu einem immer geringeren Einkommen. Das kann durch den Inflationsausgleich nicht kompensiert werden. Der zahlenmäßige Rückgang der Betreuer:innen wird dadurch nicht abgefangen, ebenso wenig kann das Berufsfeld so für neue Interessent:innen attraktiver gemacht werden.
Eine tatsächliche Hilfe wäre die künftig beabsichtigte Evaluierung und Anpassung des Vergütungssystems. Diese setzt jedoch zu spät ein - bereits jetzt braucht es neben der Inflationsausgleichszahlung eine Erhöhung der Vergütung."
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