Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Betreuungsprogramme für chronisch Kranke basieren auf veralteten Therapien

(Berlin) - Scharf zurückgewiesen hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geäußerten Verdacht, die Arzneimittelindustrie stecke hinter dem Widerstand von Ärzteverbänden und manchen Selbsthilfegruppen gegen die Betreuungsprogramme der Krankenkassen für chronisch Kranke. „Es ist schlicht unsachlich und unmoralisch, der pharmazeutischen Industrie vorzuwerfen, sie wolle die Programme verhindern, weil viele teure Medikamente bei der Behandlung nicht berücksichtigt würden“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Die Ministerin sei bei ihrer Suche nach einem bequemen Sündenbock wieder einmal auf die Pharmaindustrie verfallen.

Tatsächlich unterstütze die pharmazeutische Industrie alles, was die Qualität der Behandlung der Kranken steigert, so der BPI-Hauptgeschäftsführer. Darin sei man sich mit den Ärzteverbänden, Selbsthilfegruppen und der Deutschen Krebsgesellschaft einig. Wenn die „Disease-Managment-Programme (DMP)“ jedoch nicht dem heutigen Versorgungsniveau entsprächen, könne man sie nicht einfach abnicken. Fahrenkamp: „In einigen Bereichen bedeuten die Betreuungsprogramme einen krassen Rückschritt, weil sie auf veralteten Behandlungskonzepten beruhen.“ Die Verbesserungsvorschläge der Industrie habe die Ministerin hingegen nicht zur Kenntnis genommen.

So seien bei Diabetes Typ 2 die für das Behandlungsprogramm vorrangig empfohlenen Arzneimittel für die orale Therapie 1969 und 1973 zugelassen worden, erklärte der BPI-Hauptgeschäftsführer. „Damit wird der therapeutische Fortschritt um 30 Jahre zurückgedreht.“ Zahlreiche wichtige und neue Therapiemöglichkeiten, die die Therapietreue und die Lebensqualität der Patienten verbesserten und besser verträglich seien, würden dagegen nur unzureichend berücksichtigt. Fahrenkamp: „Den Patienten wird mit einer Therapie von gestern das Risiko von Spätkomplikationen zugemutet, die Ärzteschaft wird in der Bandbreite der therapeutischen Möglichkeiten erheblich eingeschränkt.“

Ähnlich verhalte es sich beim Behandlungsprogramm für Brustkrebs. Die Begrenzung der medikamentösen Therapie auf drei Substanzgruppen komme einem therapeutischen Kahlschlag gleich, erklärte der BPI-Hauptgeschäftsführer. Der geforderte Nachweis von Langzeitstudien als Kriterium für die Verordnungsfähigkeit, erweise sich bei der Brustkrebsbehandlung als Fortschrittsbremse. Innovative Arzneimittel stünden den chronisch Kranken erst mit sehr großer Verzögerung – unter Umständen erst zehn Jahre nach ihrer Zulassung - zur Verfügung, kritisierte Fahrenkamp und forderte die Ministerin zu erheblichen Nachbesserungen bei den Disease-Management-Programmen auf.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) , HGSt Robert-Koch-Platz 4 10115 Berlin Telefon: 030/279090 Telefax: 030/2790361

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