Pressemitteilung | BVfK - Bundesverband freier Kfz-Händler e.V.

Besteuerung nicht nur für Jahreswagen ändern / Tatsächlich gezahlten Kaufpreis berücksichtigen / Gebrauchtwagen am stärksten benachteiligt

(Bonn) - Der Bundesverband freier Kfz-Händler, BVfK fordert nicht nur bei der Besteuerung von Jahreswagen eine Abkehr vom Hersteller-Listenpreis als Bezugsgröße.

"Auch die 1 Prozent-Dienstwagen-Regelung darf sich nur noch auf den tatsächlich gezahlten Kaufpreis beziehen" fordert BVfK-Vorstand Ansgar Klein. Die auch Dienstwagensteuer genannte Regelung gehöre ebenso auf den Prüfstand, wie kürzlich die Pendlerpauschale. Der Bruttolistenpreis des Neuwagens darf nicht mehr die Bezugsgröße sein, da fast niemand mehr einen Neuwagen zum Listenpreis kauft. Fachleute halten die Regelung auch unter europäischen Gesichtspunkten für bedenklich, da der Wettbewerb im freien europäischen Warenhandel behindert wird.

Die Ungerechtigkeit wird beim Gebrauchtwagenkauf besonders deutlich: Der Mitarbeiter eines Unternehmens muss z.B. die private Nutzung eines für 15.000 Euro angeschafften Gebrauchtwagens mit einem früheren Neupreis von 30.000 Euro genau so hoch versteuern, als wäre das Fahrzeug neu angeschafft worden.

Nach Ansicht des BVfK können die Branchenprobleme nur mit ganzheitlichen Perspektiven und Konzepten gelöst werden. Ansgar Klein: "Nicht nur eine Belebung des Jahreswagenabsatzes, sondern auch des Gebrauchtwagengeschäfts wird sich positiv auf den Neuwagenabsatz auswirken."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. Pressestelle Reuterstr. 241, 53113 Bonn Telefon: (0228) 854090, Telefax: (0228) 8540929

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