Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Bestattung von Fehlgeburten nun gesetzlich geregelt

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Initiative einzelner Bundesländer, in Zusammenarbeit mit den Landeskrankenhausgesellschaften den Umgang mit Tot- und Fehlgeburten gesetzlich zu regeln.

Die DKG hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass diese Föten unabhängig von ihrem Entwicklungsstadium ein würdiges Begräbnis erhalten sollen. Dies solle auch ohne den ausdrücklichen Wunsch der Eltern erfolgen, heißt es in einer Empfehlung der DKG, die der DKG-Vorstand im September 1999 verabschiedete.

In ihrer Empfehlung hat sich die DKG dafür ausgesprochen, dass die Föten immer ein würdiges Begräbnis erhalten. Die Krankenhäuser sorgen für Aufbewahrung und die anschliessende Bestattung der Föten durch ein Krematorium. Die Beisetzung soll auf einer anonymen Sammel-Begräbnisstätte erfolgen.

Momentan bestehen in den Ländern noch unterschiedliche Regelungen zu Bestattung und Gewichtsgrenzen. Bislang können die Föten in einigen Bundesländern bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze (500 oder 1000 Gramm) behandelt werden wie „ethischer Abfall“. Sie können zusammen mit Körperteilen und Organen gesammelt, aufbewahrt und verbrannt werden. Auf Wunsch der Eltern werden die Föten allerdings auch heute schon individuell bestattet.

Die DKG begrüßt die Eigeninitiative und die Bemühungen vieler Krankenhäuser über bestehende Regelungen hinaus, für Fehlgeburten, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen, Abschiedsfeiern oder gemeinsame Beerdigungen durchzuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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