Bestandsaufnahme über den Umfang des Familienlastenausgleichs gefordert
(Bonn) - Da einerseits immer wieder gefordert wird, den Familienlastenausgleich auszuweiten, andererseits keiner genau weiß, in welchem Umfang Familien von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern staatliche Transferleistungen erhalten, hat der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Prof. Dr. Franz Ruland, die Bundesregierung aufgefordert, eine Bestandsaufnahme über den Umfang der Familienleistungen in Deutschland vorzunehmen.
Ruland hat darauf hingewiesen, dass bereits in beträchtlichem Umfang Leistungen an die Familien erfolgen. So haben sich nach einer Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft aus dem August 2001 die Aufwendungen für die zahlreichen familienpolitischen Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern in Deutschland im letzten Jahr auf über 350 Mrd. DM belaufen. Ordnet man zusätzlich 80 Prozent der heutigen Hinterbliebenenrenten Frauen mit Kindern zu, so erhöht sich die Summe um rund 52 Mrd. DM. Bezogen auf die Aufwendungen für Kinder insgesamt liege die staatliche Förderung damit bei über 50 Prozent. Hierbei seien die Neuregelungen zugunsten der Familien durch die jüngste Rentenreform noch nicht berücksichtigt.
Auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung würden in erheblichem Umfang Leistungen für Familien erbracht. Eine Bestandsaufnahme der Leistungen des Familienlastenausgleichs in der Rentenversicherung ergebe:
- Für Geburten ab 1992 werden drei Jahre Kindererziehungszeiten eingeräumt. Ihre Bewertung wurde von 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes angehoben. Außerdem werden die Kindererziehungszeiten zusätzlich zu anderem Einkommen berücksichtigt.
- Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr sind darüber hinaus als Kinderberücksichtigungszeiten zu berücksichtigen. Die Aufwertung niedriger Pflichtbeitragszeiten vor 1992 begünstigt eingeschränkte Arbeit etwa wegen Kindererziehung.
- Die jüngste Rentenreform baut diesen Familienlastenausgleich noch weiter aus. Teil der Neuregelung ist eine Höherbewertung von Pflichtbeitragszeiten, die Eltern begünstigen, die während der ersten zehn Lebensjahre des Kindes erwerbstätig sind und nur unterdurchschnittlich verdienen. Die in dieser Zeit erzielten Entgelte werden bei der Rentenberechnung um 50 Prozent auf höchstens 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufgewertet. Dasselbe gilt für Pflichtbeitragszeiten aufgrund nichterwerbsmäßiger Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zu seinem 18. Lebensjahr.
- Außerdem erhöht sich die Hinterbliebenenrente um Kinderzuschläge. Sie betragen für das erste Kind zwei Entgeltpunkte, für jedes weitere Kind einen zusätzlichen Entgeltpunkt.
- Dem Familienlastenausgleich zuzuordnen sind zu einem großen Teil auch die Witwenrenten. Sie werden auch heute noch ganz überwiegend deshalb gezahlt, weil die Frauen wegen der Kindererziehung nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können. Bei voller Erwerbstätigkeit fallen Hinterbliebenenrenten meist wegen der Einkommensanrechnung weg.
Kindererziehungsbedingte Lücken in der Erwerbsbiografie würden in der gesetzlichen Rentenversicherung durch zahlreiche Regelungen kompensiert. Für die Erziehung allein des ersten Kindes ergäben sich Rentenansprüche im Monat von rund 180 . Kindererziehende würden in der Erziehungsphase jährlich von einer Beitragszahlung in Höhe von derzeit rund 5.447 entlastet. Eine Rente von rund 180 für das erste Kind stelle einen Beitragswert von über 38.100 dar. In der gesetzlichen Rentenversicherung finde also bereits heute ein effektiver Familienlastenausgleich statt.
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