Pressemitteilung | k.A.

Bessere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

(Berlin) - Nach wochenlangen Diskussionen um den steuerlichen Abzug von Kinderbetreuungskosten liegt ein neuer Gesetzentwurf vor. Wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erläutert, können danach Kinderbetreuungskosten wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt für berufstätige Alleinerziehende und für zusammen lebende Eltern, die beide berufstätig sind. Berücksichtigt werden sollen Aufwendungen bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro, davon wären zwei Drittel, maximal 4.000 Euro steuerlich abzugsfähig.

In gleichem Umfang können Eltern Kosten als Sonderausgaben absetzen, die sich anstelle von Berufstätigkeit noch in der Ausbildung befinden oder denen Betreuungskosten wegen eigener Krankheit oder Behinderung entstehen.

Auch Eltern, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen, bspw. weil ein Elternteil nicht berufstätig, krank oder behindert ist, können zumindest Kosten für Kinder vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr als Sonderausgaben geltend machen.

Wie der NVL weiter mitteilt, soll das Gesetz in den kommenden Wochen verabschiedet werden und rückwirkend ab Januar 2006 gelten.

Neben diesen Neuregelungen soll auch die Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen weiter bestehen bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) Pressestelle Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin Telefon: (030) 4012925, Telefax: (030) 4013675

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