Besoldungsstrukturgesetz: dbb-Auffassung setzt sich durch
(Berlin) - Der dbb hat erreicht, dass das Besoldungsstrukturgesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Die Bundesregierung ist der dbb-Auffassung gefolgt, dass viele Vorhaben einer nochmaligen intensiven Beratung bedürfen.
So sollen insbesondere bei einer Wiederaufnahme der Beratungen in der nächsten Legislaturperiode die tatsächlichen und rechtlichen Bedenken des dbb ausgeräumt und die Ansätze zum Ausbau von Leistungselementen verstärkt werden. Schließlich muss eine finanzielle Unterfütterung vorgenommen werden.
Vom dbb wurde an dem jetzt auf Eis gelegten Gesetzesentwurf insbesondere die Einführung einer Bandbreitenregelung für den gehobenen und höheren Dienst, die Festlegung von Stellenobergrenzen durch Bund und Länder sowie der Wegfall des Verheiratetenzuschlages kritisiert.
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