Pressemitteilung | k.A.

Besoldungsstrukturgesetz abschließend gebilligt

(Berlin) - Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 31. Mai 2002 dem Besoldungsstrukturgesetz zugestimmt, das damit im Juni in Kraft treten kann. Während des Gesetzgebungsverfahrens konnte der dbb erreichen, dass der Verheiratetenanteil im Familienzuschlag unangetastet geblieben ist und eine Bandbreitenregelung nicht eingeführt wurde. Beide Vorhaben hatte der ursprüngliche Gesetzentwurf enthalten. Außerdem hat der dbb Verbesserungen bei leistungsbezogenen Bezahlungsbestandteilen durchgesetzt.

Nicht verhindert werden konnte dagegen die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit an Schulleiter und Amtsleiter von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Nach Auffassung des dbb wird dadurch die Neutralität der Betroffenen gefährdet. Noch am 15. Mai 2002 hatte der dbb deshalb an den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag appelliert, diese Bestimmung abzulehnen. Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstruktur gehören nach der am 31. Mai 2002 beschlossenen endgültigen Fassung:

- Erhöhung der Quoten für Leistungsstufen, - prämien- und zulagen von zehn auf 15 von Hundert;

- Vereinfachung des Vergabeverfahrens bei der Leistungsstufe durch Abschaffung der "Halbzeitregelung";

- Flexibilisierung der Leistungsbezahlungselemente untereinander;

- Führungsposition auf Zeit für Schulleiter und Amtsleiter von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmenrecht;

- Ausbringung und Einstufung neu eingerichteter Lehrämter in der Besoldungsordnung A;

- Erschwerniszulage für BGS-Beamte, die als Flugsicherheitsbegleiter eingesetzt werden;

- Einführung einer Zulage für die befristete Wahrnehmung herausgehobener Funktionen;

- Anhebung der Altersteilzeitbezüge für die von der Neuausrichtung der Bundeswehr betroffenen Beamten entsprechend der tarifvertraglichen Regelung für die Arbeitnehmer auf 88 Prozent;

- Erweiterung des Ausgleichszeitraums für geleistete Mehrarbeit auf ein Jahr.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (dbb) Friedrichstr. 169-170 10117 Berlin Telefon: 030/408140 Telefax: 030/

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