Beschwerde des Handelsverband BAG gegen Factory Outlet-Center Montabaur erfolgreich / EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
(Berlin) - In Anlehnung an die EU-Vergaberichtlinien und der EuGH Rechtsprechung wurden in jüngster Vergangenheit durch mehrere gerichtliche Entscheidungen die vergaberechtlichen Anforderungen an die Veräußerung von gemeindlichen Grundstücken an Investoren konkretisiert. Nach vorliegenden Informationen des Handelsverband BAG liegt in vielen Städten der Verdacht nahe, dass im Zuge der Ausweisung neuer Einzelhandelsgroßflächen gegen geltendes Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen wurde. Ein konkreter Fall in der Stadt Montabaur hat der Handelsverband BAG im April dieses Jahres zum Anlass genommen, eine Beschwerde an die EU-Kommission einzureichen. Die Europäische Kommission hat in Sachen Factory Outlet- Center (FOC) Montabaur nunmehr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: Die EU hat unserer Klage in allen Punkten stattgegeben. Die Stadt Montabaur hat bei ihren Planungen zur Errichtung eines FOC-Projektes am Stadtrand die rechtlichen Vorgaben der EU nicht beachtet. Das Verfahren wird über die Grenzen der Stadt Montabaur sicherlich weite Kreise ziehen. Gerade das Land Rheinland-Pfalz hatte ja recht vorschnell sein OK für die Planungen des FOC-Montabaur gegeben.
Der Bundesrepublik Deutschland steht es nun frei, zu den Vorwürfen der Kommission eine Gegendarstellung, wahrscheinlich basierend auf die Argumentation der Stadt Montabaur sowie des Landes Rheinland-Pfalz, abzugeben. Ändert sich die Auffassung der Kommission auch unter Berücksichtigung der Gegendarstellung nicht, so übersendet sie dem Mitgliedsstaat eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie eine Frist zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes setzt. Der Mitgliedstaat hat dann erneut die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern oder sich zu rechtfertigen. Wenn der Mitgliedstaat dies innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist allerdings unterlässt, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.
Pangels weiter: Ungeachtet des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens werden wir uns unter Verweis auf die Mitteilung der Europäischen Kommission nochmals an die Kommunalaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wenden. Von dieser Seite hörte man bisher offiziell nichts zum Vorgang. Das ist ein Unding.
Der Verband macht darauf aufmerksam, dass neben dem FOC Montabaur weitere Grundstücksverkäufe in München, Stolberg, Marl und Sinzig den Gegenstand des Verfahrens bilden.
Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88
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