Beschluss zu den landwirtschaftlichen Altschulden ist verfassungsrechtlich fragwürdig und wirtschaftlich untragbar
(Bonn) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) lehnt das am 29. April vom Deutschen Bundestag zu beschließende Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen ab. Der Beschluss stellt eine schwere Hypothek für die mit Altschulden aus DDR-Zeit belasteten Genossenschaften in Ostdeutschland dar.
Der DRV hält den einseitigen Eingriff zur Verschärfung der Rangrücktrittsvereinbarungen für verfassungsrechtlich fragwürdig. Der DRV hat große Zweifel, ob das Landwirtschafts-Altschuldengesetz den Leitlinien des einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1997 gerecht wird.
Anstatt bisher 20 Prozent sollen künftig 55 Prozent der Jahresüberschüsse zur Bedienung der Altschulden herangezogen werden. Die als Alternative angebotene freiwillige Ablöseregelung stellt für die meisten Betriebe keinen Ausweg dar. Die Eckwerte für den Ablösebetrag ergeben wenn man gängige Maßstäbe der Unternehmensbewertung zugrunde legt den Kaufpreis des Unternehmens.
Eine Antwort auf die Frage, wie die Ablösebeträge angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage in den landwirtschaftlichen Unternehmen aufgebracht werden sollen, ist die Bundesregierung bisher schuldig geblieben. Angesichts desolater Preis- und Ertragsentwicklungen und des Einstiegs in die EU-Agrarreform haben die Unternehmen keinen finanziellen Spielraum, um 14 Jahre nach der Wiedervereinigung DDR-Altlasten in diesem Umfang abzutragen.
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