Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Beschluss über das Absatzfondsgesetz im Bundestag: Bauernverband hofft auf Korrekturen im Bundesrat

(Bonn) - Kernanliegen des Absatzfondsgesetzes muss das Marketing für in Deutschland erzeugte Produkte der Land- und Ernährungswirtschaft bleiben, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Verabschiedung der Novelle dieses Gesetzes im Bundestag. Die Mittel des Absatzfonds werden nicht aus Steuern finanziert, sondern ausschließlich von der Agrarwirtschaft aufgebracht. Deshalb fordert der Bauernverband, dass die Mittel auch weiterhin den Interessen der Beitragszahler zugute kommen müssen und darüber Gremien zu befinden haben, die mit Vertretern der Beitragspflichtigen besetzt sind. Der DBV hat ebenso wie die anderen Verbände der Agrarwirtschaft die vorgesehene Novelle des Absatzfondgesetzes stets abgelehnt.

Der vom Bundesverbraucherministerium eingebrachte Gesetzesentwurf zielt in erster Linie auf eine Änderungen der Aufgabenstellung des Absatzfonds sowie der Zusammensetzung seines Verwaltungsrats ab. Das Vorhaben, den Tier- und Umweltschutz bei Marketingmaßnahmen besonders zu berücksichtigen, ist nach Auffassung des DBV nicht mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der sogenannten "Gruppennützigkeit" der Mittelverwendung zu vereinbaren. Er sei auch nicht notwendig, da im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften der Tier- und Umweltschutz vom Absatzfonds ohnehin berücksichtigt werde. Jeder Anschein müsse vermieden werden, als strebe die Politik mit der Änderung des Absatzfondsgesetzes eine Nachfragelenkung des Staates an, betonte der Deutsche Bauernverband.

Auch ohne Änderung des Gesetzes sei es rechtlich möglich, im Marketing des Absatzfonds die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften über Verbraucherschutz, Sicherheit, Tier- und Umweltschutz gebührend hervorzuheben. Auch eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Verwaltungsrat sowie eine Änderung der Benennungspraxis wird abgelehnt.

Positiv hervorzuheben ist lediglich, so der DBV, dass bei allen Parteien Einvernehmen darüber besteht, dass im Rahmen von Pilotprojekten eine Preisstatistik über Betriebsmittel auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe aufgebaut werden soll. Die Bundesregierung hat dazu einen Prüfauftrag erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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