Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2014: "Social Freezing" darf nicht als Instrument der Karriereplanung propagiert werden
(Berlin) - Eine breite Palette aktueller Themen bestimmte die Agenda der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates vom 7. bis 9. November. Sie reichte von der Debatte über das Einfrieren von Eizellen über die Erziehendenrente, die Reform des Gesetzes gegen Vergewaltigung, die aktuelle Flüchtlingspolitik bis hin zum Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP). Mit Sachkenntnis, in großer Einmütigkeit und guter Atmosphäre wurde die politische Grundlage für das kommende Geschäftsjahr der Frauenlobby beschlossen.
Auswahl zentraler Beschlüsse:
Resolution: "Social Freezing" darf nicht als Instrument der Karriereplanung propagiert werden
Die Möglichkeit, Eizellen einzufrieren, um die Geburt eines Kindes für einen späteren Zeitpunkt zu planen, wird seit einigen Wochen auch in Deutschland intensiv diskutiert. Der Deutsche Frauenrat hat dazu nun Stellung bezogen: "Die Propagierung der Inanspruchnahme dieser Technologie durch ArbeitgeberInnen stellen Unternehmensinteressen über die Bedürfnisse von Frauen. Probleme der Arbeitslosigkeit, Existenzsicherung und prekärer Arbeitsverhältnisse werden dadurch weiter biologisiert, individualisiert, technisiert und unsichtbar gemacht. Das Einfrieren von Eizellen darf nicht zu einem gesellschaftlich propagierten Instrument der Karriereplanung werden", heißt es in der Resolution. Vielmehr seien Politik und Wirtschaft weiterhin gefordert, bedarfsgerechte Rahmenbedingungen wie flächendeckende, hochwertige Betreuungsangebote und flexible Arbeitszeitmodelle zu schaffen, um Frauen und Männern gleichermaßen die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie zu ermöglichen. Zur Resolution ...
Freihandel um jeden Preis? - Nicht mit uns!
Mit Blick auf das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) fordert der Deutsche Frauenrat alle AkteurInnen, Gremien und Institutionen auf, die Verhandlungen ruhen zu lassen. Stattdessen muss in einem transparenten und öffentlichen Prozess an einer Neuformulierung der Ziele und Grundlagen gearbeitet werden, die u.a. die gültige Arbeits- und Sozialgesetzgebung, den VerbraucherInnen- und Datenschutz, die Lebensmittelsicherheit und die Tierschutzstandards in Europa garantiert, des Weiteren den universellen Zugang zu Diensten der öffentlichen Daseinsversorgung und die fortschrittliche europäische Gesetzgebung zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Die Frauenlobby will den weiteren Prozess der TTIP-Verhandlungen insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen dieses Abkommens auf die Lebenswirklichkeit von Frauen kritisch begleiten.
Gesetzlich bindendes einheitliches Textilsiegel
Der Deutsche Frauenrat fordert außerdem von der Bundesregierung die zügige Einführung eines gesetzlich bindenden einheitlichen Textilsiegels. Es muss insbesondere genderspezifische Kriterien enthalten und der besonders prekären Lebenssituation der Produzentinnen Rechnung tragen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz modernisieren
Der Deutsche Frauenrat fordert die Modernisierung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Es soll mit einem Verbandsklagerecht und einem eigenen Klagerecht für Antidiskriminierungsstellen ausgestattet werden und wirksame Sanktionen ermöglichen.
Einheitliche Bewertung der Punkte für die Erziehendenrente auf Westniveau
Nach der Anhebung der Erziehendenrente für vor 1992 geborene Kinder um einen Punkt fordert der Deutsche Frauenrat die einheitliche Bewertung der Rentenpunkte auf Westniveau und deren Finanzierung aus Steuermitteln.
Nein heißt nein! Änderung des § 177 und § 179 Strafgesetzbuch
Der Deutsche Frauenrat fordert, den § 177 StGB (Vergewaltigung; sexuelle Nötigung) folgendermaßen zu ändern: "Wer eine andere Person ohne deren Einwilligung nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Er fordert zudem, das Strafmaß im § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) zeitgleich mit §177 StGB gleichzusetzen.
Menschenhandel verhindern
Zur Bekämpfung von Menschenhandel fordert der Deutsche Frauenrat die Formulierung eines neu zu fassenden Straftatbestandes des Menschenhandels mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU. Dabei muss der Straftatbestand u.a. so definiert sein, dass eine Verfolgung bei ausreichenden Beweismitteln/Beweislagen auch ohne die Aussagen von OpferzeugInnen möglich ist bzw. Video gestützte Aussagen verwendbar werden.
Gegen eine Festung Europa
Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den verantwortlichen EU-Kommissar auf, sich für die Umsetzung folgender Punkte stark zu machen: Grundlegende Neugestaltung der Dublin-II- und Dublin-III-Verordnung, Entwicklung eines gerechten Verteilungsmechanismus innerhalb Europas, der die Situationen der Aufnahmeländer selbst ebenso wie die möglichen Lebensverhältnisse in diesen Ländern für die Flüchtlinge berücksichtigt, keine Rückweisung von Flüchtlingen durch die EU-Agentur Frontex, Wiederherstellung des in der Genfer Flüchtlingskonvention garantierten Rechts auf Einzelfallprüfung, Abschaffung des Prinzips der sicheren Herkunfts- und Drittstaaten und die Schaffung eines humanen und solidarischen europäischen Asylsystems.
Positionspapier: Haushalt ist "richtige" Arbeit
Wie bereits 2011 beschlossen, hat der Deutsche Frauenrat die Debatte um haushaltsnahe Dienste vorangetrieben. Ziel ist es, die Angebote transparenter zu machen, sie zu legalisieren, ihre Qualität zu verbessern, und die Rechte und Pflichten der AkteurInnen zu verdeutlichen. Zu diesem Zweck hat die Mitgliederversammlung ein umfangreiches Positionspapier verabschiedet, das die sach- und fachgerechte Definition privat erbrachter Haushaltsarbeit und haushaltsnaher sowie personenbezogener Dienstleistungen und einen Forderungskatalog für deren notwenige Reform umfasst. Zum Positionspapier: www.frauenrat.de/fileadmin/user_upload/infopool/beschluesse/2014/Positionspapier_HhD_2014_1.pdf
Zusammenstellung dieser und weiterer Beschlüsse: www.frauenrat.de/fileadmin/user_upload/infopool/beschluesse/2014/Beschluesse_2014.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen - Bundesvereinigung von Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Verbände in Deutschland e.V.
Ulrike Helwerth, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 204569-0, Fax: (030) 204569-44