Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren nicht gefährden

(Berlin) - Die Erfolge bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dürften durch die derzeit diskutierte Novelle des Anlagenzulassungsrechts nicht gefährdet werden. Dies war eine der Kernforderungen, die der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) auf der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages am 24. Januar vertrat. Weil der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des deutschen Anlagenzulassungsrechts an mehrere europäische Richtlinien wegen längst abgelaufener Umsetzungsfristen unter hohem Zeitdruck stünde, dürften keinesfalls die Vorgaben aus Brüssel noch durch nationale Sonderregelungen ergänzt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf führe vor allem für Mittelständler zu mehr Papierkrieg durch zusätzliche aufwendige Untersuchungen. Genauso problematisch sei es, wenn die Genehmigungsbehörden den Unternehmen künftig detaillierte Vorschriften zum Energieeinsatz und zur Vermeidung von Abfällen machen dürften. Hier seien stattdessen eher marktwirtschaftliche Lösungen gefragt. Die Liberalisierung der Abfallwirtschaft sollte nicht über das Genehmigungsverfahren wieder eingeschränkt werden, so der BDI. Schließlich verpasse die Bundesregierung die Chance, durch deutliche Erleichterungen dem Öko-Audit wieder Rückenwind zu geben. Das Öko-Audit würde ordnungsrechtlich weiterhin stiefmütterlich behandelt. Aus Sicht des BDI sei es aber noch nicht zu spät für ein klares Signal an die Wirtschaft, dass die Teilnahme am Öko-Audit mit echten Erleichterungen verbunden ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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