Pressemitteilung |

Beschäftigungssicherung bei der Bundeswehr erreicht

(Bonn) - Die Tarifverhandlungen für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr sind am 16. Mai 2001 in Raunheim bei Frankfurt erfolgreich abgeschlossen worden. Die DBB Tarifunion hat ihre Forderung nach umfassender Beschäftigungssicherung durchgesetzt.

Die Bundeswehrbediensteten sind damit vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen bei anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen geschützt. Zudem wurde ein umfassendes System zur Einkommenssicherung verabredet.
Die Verhandlungsführer der DBB Tarifunion, Siglinde Hasse und Frank Stöhr, erklärten in Raunheim: „Mit diesem Tarifvertrag haben wir unser wichtigstes Ziel, die Beschäftigungssicherung, erreicht. Im Falle der Aufgabenübertragung auf Dritte können die Arbeitnehmer jetzt frei entscheiden, ob sie ganz zum neuen Arbeitgeber wechseln oder als Bundesbedienstete bei Dritten tätig sind. Kein Arbeitnehmer kann dazu gezwungen werden, seinen Arbeitgeber zu wechseln. Für die 130 000 Arbeitnehmer, von denen voraussichtlich ein Drittel direkt vom Umbau der Bundeswehr betroffen sein wird, ist das ein großer Erfolg.“
Außerdem konnte sich die DBB Tarifunion mit ihrer Forderung durchsetzen, ein Instrumentarium zur sozialverträglichen Absicherung der Strukturmaßnahmen im Tarifvertrag zu verankern. Dazu zählen insbesondere verbesserte Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst.

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsleistungen auf das Altersteilzeitentgelt ein Vergütungsniveau von 88 Prozent des Nettoeinkommens erreichen. Zum weiteren wurden Freistellungs- und Abfindungsregelungen vereinbart. Die DBB Tarifunion hat deutlich gemacht, dass die Umlageverluste im System der VBL, die durch Umstrukturierungsmaßnahmen entstehen können, aufgefangen werden müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
DBB - Beamtenbund und Tarifunion Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/8110 Telefax: 0228/811171

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