Beschäftigungsmöglichkeiten in privaten Haushalten überschätzt
(Berlin) - Auch die jüngsten arbeitsmarktpolitischen Versuche, Privathaushalte verstärkt zu Arbeitgebern zu machen, haben nur begrenzt Beschäftigungswirkungen gezeigt. Durch die Hartz-Reform wurde es privaten Haushalten erleichtert, Beschäftigung offiziell anzumelden. Neue Arbeitsverhältnisse sind aufgrund der spezifischen Mini-Job-Regelung für Privathaushalte, wie das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 4/2006 zeigt, aber kaum entstanden. Vielmehr wurden im Wesentlichen bisherige schattenwirtschaftliche Tätigkeiten durch die Reform legalisiert. Dies ist durchaus auch als ein Erfolg zu werten, hat jedoch Familien keine zusätzliche Unterstützung bei Kindererziehung und Pflege gebracht.
Schon jetzt ist die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen nicht gering. Rund 4 Mio. Haushalte beschäftigen Putz- oder andere Haushaltshilfen, mehr als die Hälfte davon regelmäßig, so die Ergebnisse der vom DIW Berlin zusammen mit Infratest Sozialforschung erhobenen Längsschnittstudie Sozio-ökonomisches Panel (SOEP). Erwartungsgemäß sind es vor allem Haushalte mit Älteren sowie insbesondere solche mit pflegebedürftigen Personen, die sich unterstützen lassen. Zudem finden sich Haushaltshilfen vor allem in den Haushalten von Besserverdienenden. Aber selbst hier sowie in Haushalten mit Pflegebedürftigen greift etwa nur ein Sechstel auf Hilfen zurück. Noch geringer ist die Zahl in Haushalten mit Kindern. Zwei Drittel haben keine regelmäßige Hilfe zur Kinderbetreuung, die übrigen Haushalte mit Kindern lassen sich in der Regel durch Verwandte, Freunde oder Bekannte unterstützen. Bezahlte fremde Haushaltshilfen sind die Ausnahme. In Westdeutschland trifft das gerade für 4 Prozent der Haushalte mit Kindern zu, in Ostdeutschland ist es nur 1 Prozent. Vor allem diese Haushalte brauchen nach Ansicht des DIW Berlin flexible, auf ihre familiäre Situation zugeschnittene professionelle Dienste. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Familien auch qualitativ gute Dienstleistungsangebote benötigen und dies oft nur stundenweise, so dass eine Anstellung im Privathaushalt sich nicht lohnt. Die Absicht der Politik nicht qualifizierte Langzeitarbeitslose in diesem Bereich in Beschäftigung zu bringen, widerspricht diesem Bedarf. Gefordert sind oft spezielle fachliche Fähigkeiten, vor allem aber persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Freundlichkeit oder Aufgeschlossenheit gegenüber Kindern und Pflegebedürftigen. Das DIW Berlin empfiehlt daher, die haushaltsnahen Dienstleistungen, die von spezialisierten Firmen angeboten werden, stärker zu fördern. Zu denken ist etwa an eine Anschubfinanzierung in Form spezieller Gründerdarlehen, an subventionierte Beschäftigung oder spezielle Steuervergünstigungen. Privat-gewerbliche Anbieter sollten gegenüber gemeinnützigen Anbietern nicht diskriminiert werden. Durch solche Maßnahmen würde Schwarzarbeit weiter ausgetrocknet, und es könnte sich jenseits der Schattenwirtschaft ein Markt für familienbezogene Dienste entwickeln.
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