Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen fordert, an Lauterbachs Plänen für ein Rauchverbot im Auto festzuhalten
(Köln) - Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach plante ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder oder Schwangere mit an Bord sind. Vor wenigen Tagen wurde jedoch bekannt, dass die Ampelkoalition von dem Vorhaben wieder Abstand genommen hat - offenbar durch Druck seitens der FDP. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) fordert mit Nachdruck, an den Plänen für ein Rauchverbot im Auto festzuhalten.
Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ, betont: "Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, im Beisein von Kindern und Schwangeren in Autos nicht zu rauchen. Ist es für viele aber leider nicht. Deshalb braucht es ein gesetzliches Verbot, um diese besonders verletzlichen Personengruppen vor dem Passivrauchen zu schützen. Dass die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach nun wieder gekippt wurden, ist mir unbegreiflich."
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, hatte sich bereits öffentlich dafür ausgesprochen, an den Plänen Lauterbachs festzuhalten. Die Bedenken der FDP, ein solches Verbot sei eine übermäßige Beschneidung der Freiheitsrechte, könne er nicht nachvollziehen. Schließlich gehe es um die Rechte von Kindern.
"Ich kann Herrn Blienert nur zustimmen", erklärt Fischbach. "Das geplante Rauchverbot in Autos mit Kindern und Schwangeren zu verwerfen, wäre doch wiederum ein Eingriff in die Grundrechte von Kindern, und zwar in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wir alle wissen, dass das Rauchen in geschlossenen Räumen gravierende, gesundheitliche Schäden hervorruft - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Ein klares Verbot ist längst überfällig. In anderen Ländern, wie beispielsweise Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien oder Österreich gibt es bereits entsprechende Gesetze. Wir sollten es ihnen gleichtun."
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Jakob Maske, Pressesprecher
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: (0221) 689090, Fax: (0221) 683204