Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Berufsverbände fordern umgehend Transparenz bei GOÄ-Verhandlung

(Wiesbaden) - Im Zuge der Diskussion um die Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) fordern der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), der NAV-Virchow-Bund und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) in einer gemeinsamen Erklärung volle Transparenz über den aktuellen Stand der Verhandlungen.

"Die Fachgesellschaften und Berufsverbände müssen umgehend und umfassend über die Legenden und Bewertungen informiert werden. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Zusammenkunft, wie vom Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich Montgomery für den 8. März 2016 vorgeschlagen, sinnvoll. Viele Fachgruppen wurden nämlich zuletzt 2011, vielfach basierend auf Daten von 2008, in die Entwicklung der GOÄ eingebunden. Noch auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag Ende Januar gestand BÄK-Präsident Montgomery ein, man hätte "besser informieren müssen" und versprach mehr Transparenz. Wir warten bis heute auf die Einlösung dieses Versprechens.

Als Begründung für dieses Vorgehen führte Herr Montgomery auf dem Sonderärztetag an, von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Verschwiegenheit verpflichtet worden zu sein. Vor dem Hintergrund des mittlerweile bekannt gewordenen Kenntnisstandes einzelner PKV-Unternehmen über Details der neuen GOÄ fällt es schwer, an eine Verschwiegenheitspflicht zu glauben. "Der Informationsstand jedes einzelnen PKV-Unternehmen widerlegt diese Behauptung", konstatieren BDI, NAV-Virchow-Bund und SpiFa.

Hinsichtlich des von der Bundesärztekammer anberaumten Gesprächs stellen die Verbände fest: "Eine Teilnahme ist nur unter der Voraussetzung sinnvoll, dass die tatsächlich geplanten GOÄ-Ziffern aus jedem Kapitel einschließlich der Leistungslegenden und -bewertungen vorab zur Verfügung gestellt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

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