Pressemitteilung | k.A.

Berufskrankheiten im öffentlichen Dienst / Lärmschwerhörigkeit und Infektionskrankheiten am häufigsten

(München) - Im Jahr 2002 gingen bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand 5 380 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Insgesamt wurden 4 229 Fälle entschieden. In 966 Fällen erfolgte eine Anerkennung als Berufskrankheit. Dies geht aus der Dokumentation "Das Berufskrankheitengeschehen im öffentlichen Dienst 2002" hervor, die der Bundesverband der Unfallkassen jetzt in München vorgelegt hat. In der Dokumentation werden die von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gemeldeten Daten zum Berufskrankheitengeschehen zusammengefasst.

Bei 36,2 Prozent der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ging es um Krankheiten, die durch physikalische Einwirkungen verursacht wurden. Bei 28 Prozent der Anzeigen standen Hauterkrankungen im Mittelpunkt, bei 17 Prozent Infektionskrankheiten und bei 12 Prozent Erkrankungen der Atemwege und der Lunge.

An erster Stelle der anerkannten Berufskrankheiten rangierten ebenfalls die durch physikalische Einwirkungen verursachten Krankheiten (360), darunter vor allem Lärmschwerhörigkeit mit allein 311 anerkannten Fällen. Am zweithäufigsten wurden Infektionserkrankungen als Berufskrankheit anerkannt (324), vor allem Hepatitiden in ihren verschiedenen Ausformungen (98) und Tuberkulose (32). Bei in der Entwicklungshilfe Tätigen war Malaria die häufigste Berufskrankheit (33 anerkannte Fälle). Erkrankungen der Atemwege und der Lunge wurden in 137 Fällen als Berufskrankheiten anerkannt, Hauterkrankungen in 110 Fällen. Von den 966 anerkannten Berufskrankheiten entfielen allein 616 auf Gesundheitsberufe und Handwerk im öffentlichen Dienst. Bei den Handwerksberufen spielte die Lärmschwerhörigkeit die zentrale Rolle, aber auch Asbesterkrankungen werden in diesem Bereich mehr und mehr manifest. In den Gesundheitsdienstberufen standen dagegen Infektionen im Vordergrund.

Die vollständige Dokumentation "Das Berufskrankheitengeschehen im öffentlichen Dienst 2002" finden Sie im Internet unter www.unfallkassen.de.

Der Begriff "Berufskrankheit" ist vom Gesetzgeber eng umgrenzt und wird in der Berufskrankheitenverordnung mit grundlegenden Verfahrensregeln beschrieben und durch die Liste der möglichen Berufskrankheiten (insgesamt 68) eindeutig auf bestimmte Krankheitsbilder festgelegt. Berufskrankheiten müssen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sein und die betroffene Personengruppe muß durch ihre Arbeit in einem erheblich höheren Maße als die übrige Bevölkerung den gefährdenden Einwirkungen ausgesetzt sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) Fockensteinstr. 1, 81539 München Telefon: 089/622720, Telefax: 089/62272111

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