Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Geschäftsstelle Sankt Augustin

Berufsgenossenschaften nehmen Stellung zum Beitrag der Wirtschaftswoche

(Sankt Augustin) - In einem Beitrag der Wirtschaftswoche werden erneut altbekannte und oftmals bemühte Argumente gegen das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland aufgegriffen.

Zu dem durch den Beitrag erweckten Eindruck, dass das System der Berufsgenossenschaften nicht europakonform sei, entgegnet Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG): "Die Berufsgenossenschaften sehen für die Klagen gegen die Pflichtmitgliedschaft keine Erfolgsaussichten. Die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften ist bereits mehrfach durch die Gerichte bestätigt worden - auch in europarechtlicher Hinsicht."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich bereits im Jahr 2002 mit der Monopolfrage befasst (C-218/00 vom 22. Januar 2002). In diesem Verfahren gegen die italienische Unfallversicherung (INAIL) hat der EuGH prinzipiell bejaht, dass das Monopol einer solidarisch finanzierten Unfallversicherung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das italienische System ist mit der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbar. Deshalb hat auch das Bundessozialgericht auf die Vorlage einer Klage gegen das deutsche Monopol der Berufsgenossenschaften beim EuGH verzichtet (Urteil vom 11.11.2003, B 2 U 16/03 R).

Vor diesem Hintergrund wird nun von Seiten der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer (ASU) versucht, mit einer Vielzahl von Klagen vor deutschen Sozialgerichten zumindest einen Sozialrichter zu einer Vorlage an den EuGH zu bewegen. Breuer: "Hier werden Unternehmer angestiftet, viel Zeit und Geld in eine aussichtslose Sache zu investieren. Dabei wird zumeist nicht hinreichend über die rechtliche Lage informiert, wie die Schreiben der ASU an die Unternehmer deutlich machen."

Offenbar soll durch die mit der Kampagne von ASU und anderen Akteuren verbundene öffentliche Aufmerksamkeit politischer Druck ausgeübt werden. Dieser Druck soll durch falsche Zahlen und Sachverhalte untermauert werden. Die in dem Beitrag der Wirtschaftswoche genannten 2,3 Milliarden Euro haben weder mit Einrichtungen der Berufsgenossenschaften, wie z.B. Ausbildungsstätten, noch mit Verwaltungskosten zu tun, wie ein Blick in die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse belegt. Vielmehr umfassen die zitierten "Sonstigen Aufwendungen" Zinsen, Lastenausgleich, Säumniszuschläge sowie das Insolvenzgeld, das die BGen für die Bundesagentur für Arbeit (BA) einziehen.

Verschwiegen wird in der Diskussion, welche Nachteile eine Privatisierung für die Unternehmen und die Versicherten mit sich bringen würde. Insbesondere der Mittelstand wäre von steigenden Beiträgen betroffen, einzelne Branchen mit hohem Risiko würden vermutlich gar keinen Versicherer finden. Vor dem Hintergrund der Klagewelle der Asbestopfer in den USA zeigen sich die Vorteile des deutschen Systems. In diesem werden Unternehmer vor Entschädigungsklagen geschützt, indem die Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch die Unfallversicherung abgelöst wird. Anders als in einem privaten System sind die Unternehmen damit keinen derartigen finanziellen Risiken ausgesetzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Alte Heerstr. 111, 53754 Sankt Augustin Telefon: 02241/23101, Telefax: 02241/2311333

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