Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Geschäftsstelle Sankt Augustin

Berufsgenossenschaften: Blendungsarme Bildschirme schonen die Augen / Informationen über die Entspiegelungsqualität von Bildschirmen reichen häufig nicht aus

(Sankt Augustin) - Wie blendungsarm ein Bildschirm ist, lässt sich anhand der Herstellerangaben häufig nicht ausreichend beurteilen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA) in Sankt Augustin im Auftrag des Fachausschusses „Verwaltung“ der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) auf der Basis umfangreicher Probandeninterviews durchgeführt hat. Die Forscher fordern daher, die Benutzer besser über die Entspiegelungsqualität von Bildschirmen zu informieren.

Fast jeder Büroarbeitsplatz ist heute auch ein Bildschirmarbeitsplatz. Gleichzeitig verbringen immer mehr Menschen ihre freie Zeit vor Computern und Bildschirmen. Spiegeln sich Lichtquellen oder helle Fensterflächen auf Computer-Bildschirmen, können die Augen bei der Arbeit am Bildschirm schnell ermüden und beim Benutzer Verspannungen und Kopfschmerzen auftreten. Um dies zu verhindern, müssen Bildschirme ergonomisch gestaltet sein. Hierzu gehört es auch, störende Reflexionen und Blendungen zu vermeiden.

Wie blendungsarm ein Bildschirm ist, soll eigentlich die so genannte Reflexionsklasse zeigen, die dem Gerät im Labor zugeordnet wird. „Wir wollten jedoch wissen, wie die Benutzer Blendung und Reflexionen am Bildschirm tatsächlich empfinden“, erklärt Dr. Harald Siekmann, Projektleiter im BGIA. Die Forscher machten daher den Praxistest: 60 Testpersonen korrigierten bei unterschiedlichen Beleuchtungssituationen Texte an verschiedenen Bildschirmen. Für jede einzelne Beleuchtungssituation mussten die Versuchspersonen auf einer vorgegebenen Skala bewerten, ob und wie stark sie durch Blendung gestört waren und wie gut oder schlecht sie demzufolge die Arbeitsaufgabe erledigen konnten. Siekmann: „Die Projektergebnisse belegen, dass die zurzeit geltende Unterscheidung von drei Reflexionsklassen bei Bildschirmen zu grob ist.“ Viele Bildschirme fallen in die beste Reflexionsklasse I, scheinen also dem Benutzer bei der Auswahl hinsichtlich ihrer Entspiegelungsqualität gleich. Das dem nicht so ist, weiß der Arbeitsschützer jetzt: „In der Praxis können sich diese Bildschirme enorm voneinander unterscheiden!“ Eine genauere Abstufung der Reflexionsklassen müsse her, solle der Anwender die Möglichkeit haben, einen für seinen Fall wirklich geeigneten Bildschirm auszuwählen, so Siekmanns Fazit.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Pressestelle Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin Telefon: (02241) 23101, Telefax: (02241) 2311333

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