Berufsgenossenschaften: Bestehende Unfallrenten von Reform nicht betroffen
(Sankt Augustin) - Bestehende Unfallrenten sind von der angekündigten Reform der gesetzlichen Unfallversicherung nicht betroffen. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften angesichts von Medienberichten hin, die Regierung plane, das Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung zu ändern. Dem Willen von Bund und Ländern zufolge sollen diese Änderungen nach bisherigem Stand nur Versicherungsfälle betreffen, die sich nach Inkrafttreten der Reform ereignen. Das geht aus dem Eckpunktepapier zur Reform der Unfallversicherung hervor und entspricht auch der Vorgehensweise, die bei Reformen im Sozialversicherungsrecht üblich ist. Wer also bereits heute eine Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft bezieht, wird diese auch nach einer Reform in gleicher Höhe weiter erhalten.
Hintergrund
Arbeitnehmer sind in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, berufliche und soziale Rehabilitation. Bei bleibenden Unfall- oder Krankheitsfolgen erhält der Versicherte eine Rente. Träger der Unfallversicherung sind für den gewerblichen Bereich die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Pressestelle
Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin
Telefon: (02241) 23101, Telefax: (02241) 2311333
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