Berufsabschlüsse: ZVG begrüßt Empfehlung für Vermittlungsausschuss / Sozialpartner wieder einbeziehen
(Berlin) - Bei der Reform Berufsabschlüsse tut sich ein Lichtblick auf. Der federführende Bundesratsausschuss für Kulturfragen spricht sich dafür aus, den Vermittlungsausschuss für das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) einzuberufen. Da viele Verbände, so auch der ZVG, die neuen Bezeichnungen ablehnen, hält der Ausschuss die neuen Fortbildungsabschlüsse für nicht zustimmungsfähig.
"Wir sind nicht verwundert über die Empfehlung des Ausschusses zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zur sinnvollen Überarbeitung der Abschlussbezeichnungen", betont der Vorsitzende des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung, Jakob Hokema.
Das bisherige Gesetzgebungsverfahren hat regelrecht an den Grundfesten des sozialpartnerschaftlichen Konsenses im Bereich der beruflichen Bildung gerüttelt. Wir appellieren an den Bundesrat, den Vermittlungsausschuss einzuberufen und unter Einbeziehung der Sozialpartner diese Grundfeste wiederherzustellen, so Jakob Hokema.
Hintergrund:
In einem Vermittlungsverfahren sollen neue Begriffe gefunden werden, die sowohl die Wertigkeit der drei Fortbildungsstufen verdeutlichen und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse zum Ausdruck bringen als auch Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen ausschließen. Sollte sich der Bundesrat dafür aussprechen, kann das Gesetz nicht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Bundestag hat am 24. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) angenommen. Unter anderem sollen die Abschlüsse künftig die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" tragen. Damit ist beabsichtigt, die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium zu verdeutlichen und die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger zu erleichtern. Der Begriff "Meister" soll mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen verbunden werden.
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