Pressemitteilung | Bertelsmann Stiftung

Bertelsmann-Stiftung schlägt kommunale Wirtschaftssteuer vor / Städtetag: „Interessanter Beitrag“ von neutraler Seite zur Reform des Gemeindesteuersystems

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag sieht in dem Vorschlag der Bertelsmann-Stiftung für eine kommunale Wirtschaftssteuer einen „interessanten Beitrag“ in der Debatte über eine Reform des Gemeindesteuersystems. In einer ersten Reaktion auf das am 03. April vorgestellte Konzept erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: „Hier wird eine Reform der Gewerbesteuer nicht als Abfallprodukt einer Unternehmenssteuerreform behandelt, sondern es wird ihr ein eigener Stellenwert beigemessen. Es ist ein Vorschlag von neutraler Seite, dessen Einzelheiten wir prüfen werden.“

Besonders hervorzuheben sei schon jetzt, dass die Bertelsmann-Stiftung den Städten und Gemeinden weiterhin ein ungeschmälertes Hebesatzrecht auf alle Bestandteile der kommunalen Wirtschaftssteuer erhalten wolle. „Das Recht der Städte, über die Höhe ihrer ureigenen Steuer im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst zu entscheiden, ist ein hohes Gut. Deshalb ist dieses Recht sogar im Grundgesetz garantiert“, meinte Articus. Fast völlig verkümmert sei das Hebesatzrecht dagegen im Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft zum Ersatz der Gewerbesteuer, auf den auch der Sachverständigenrat in seinem am 03. April in Berlin überreichten Gutachten Bezug nimmt.

Der Städtetags-Hauptgeschäftsführer begrüßte, dass die Bertelsmann-Stiftung vorschlägt, gegenüber der heutigen Gewerbesteuer für die kommunale Wirtschaftssteuer sowohl die Bemessungsgrundlage zu verbreitern als auch den Kreis der Steuerpflichtigen zu erweitern. Dadurch eröffnen sich nach Ansicht des Städtetages Spielräume, die Steuersätze für die Unternehmen zu senken und so im Bereich der Gewerbesteuer einen Beitrag zur Senkung der nominalen Unternehmenssteuersätze zu leisten, die mit der Unternehmenssteuerreform vorrangig angestrebt wird. Außerdem, so Articus, enthalte das Konzept sinnvolle Vorschläge zur Entflechtung der Finanzströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, etwa durch die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder.

Soweit die Bertelsmann-Stiftung Vorschläge zu anderen Steuerarten macht, insbesondere zur Bürgersteuer und zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer, habe der Städtetag schon früher seine Bedenken formuliert.

Zur weiteren Debatte um eine Reform der Gewerbesteuer sagte Articus: „Die Städte haben die Zusage der Koalition begrüßt, dass die Kommunalfinanzen auch künftig auf einer soliden Basis stehen müssen. Die Städte stellen sich weiterhin der Reformdebatte. Für alle Reformdiskussionen sind aber für den Deutschen Städtetag die dafür im Koalitionsvertrag genannten Kriterien maßgeblich und unverzichtbar.“

Gewährleistet werden muss laut Koalitionsvertrag eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht, die administrativ handhabbar ist, den Kommunen insgesamt ein stetiges Aufkommen sichert, die interkommunale Gerechtigkeit wahrt und keine Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmer vorsieht. Außerdem wird ausdrücklich versichert, dass die Gewerbesteuer nur ersetzt werde, wenn für eine Alternative hinreichend genaue Kenntnisse über die Verteilungsfolgen vorliegen. „An diesen Zielen des Koalitionsvertrages werden die Städte jedes Modell wie auch die Politik der Bundesregierung messen“, sagte Articus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bertelsmann Stiftung Pressestelle Carl-Bertelsmann-Str. 256, 33311 Gütersloh Telefon: (05241) 8170, Telefax: (05241) 816677

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