Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Berliner Senatsverwaltung folgt Rechtsposition des bpa

(Bonn) - Das Vorhaben der BKK Berlin, einen eigenen Pflegedienst zu gründen, um Versicherte mit Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu versorgen, ist durch die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen gestoppt worden.

Subsidarität

Die BKK wollte durch die Anstellung eigener Pflegekräfte Kosten in der häuslichen Krankenpflege sparen. Der Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa) hatte gegen die Pläne massive rechtliche Bedenken geltend gemacht, die durch ein Rechtsgutachten untermauert wurden. Denn das in der Gesetzlichen Krankenversicherung festgeschriebene Sachleistungsprinzip verpflichtet die Krankenkassen zur Subsidiarität. Das bedeutet, dass sie erst dann, wenn keine Vertragsdienste vorhanden sind und Versorgungsengpässe auftreten, eigenes Pflegepersonal anstellen dürfen. Eine Krankenkasse darf also nicht auswählen, ob sie Verträge mit Pflegediensten schließt, oder die Leistung selber erbringt, wenn externe Leistungserbringer die Versorgung unstreitig zu wirtschaftlich und qualitativ angemessenen Bedingungen erfüllen können. Diese Position hat auch der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, ausdrücklich bestätigt.

WUNSCH- UND WAHLRECHT GEFÄHRDET

Aber die BKK Berlin unter ihrem Vorstand Jochem Schulz ließ sich davon nicht beirren. Weder wollte sie einsehen, dass sie mit ihrem Vorhaben gegen elementare Rechtsprinzipien verstoßen hätte, noch sah sie die Gefahr einer gigantischen Patientenverschiebung. Denn die Pläne der BKK hätten für viele Alte und Kranke, die durch einen ambulanten Pflegedienst ihrer Wahl versorgt werden, bedeutet, zwangsweise durch den Pflegedienst der BKK betreut zu werden. Was aber wäre gewesen, wenn ein Patient mit den Leistungen der BKK-Pflegekräfte nicht zufrieden wäre? Nach den Vorstellungen der BKK hätte dieser Patient keine Chance mehr gehabt, zu einem anderen Pflegedienst zu wechseln.

Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa:

„Die Entscheidung der Senatsverwaltung ist ein voller Erfolg für die Patienten und die Pflegedienste in Berlin! Denn sonst hätten viele alte und kranke Menschen ihren vertrauten Pflegedienst verloren. Eine Zwangsversorgung bleibt ihnen somit erspart; der bpa begrüßt die Entscheidung der Senatsverwaltung daher ausdrücklich!“

Die Senatsverwaltung hat aber nicht nur das grundsätzliche Vorhaben der BKK abgelehnt, sondern auch ihr Ansinnen, eigene Pflegekräfte im Rahmen eines Modellversuchs anzustellen. Denn nachdem sich aufgrund der rechtlichen Bedenken abzeichnete, dass das Vorhaben nicht flächendeckend eingeführt werden konnte, versuchte die BKK dieses im Rahmen eines Modellversuchs umzusetzen. Dafür wurde die Satzung der BKK entsprechend geändert. Allerdings lehnte die Senatsverwaltung als Aufsichtsbehörde über die BKK diese Satzungsänderung ab. Damit ist das Vorhaben der BKK komplett gescheitert.

FREIWILLIGKEIT

Entscheidender Grund für die Ablehnung des Modellvorhabens war die fehlende Freiwilligkeit. Die Versicherten hätten also keinerlei Möglichkeit gehabt, aus der Zwangsversorgung der BKK Berlin auszusteigen. Dies hat die Senatsverwaltung gerügt und deshalb liegt seit 8. Mai die Ablehnung der Satzungsänderung bei der BKK auf dem Tisch des Hauses. Insbesondere der Vorstandsvorsitzende Jochem Schulz ist damit massiv unter Druck geraten, hatte er doch versucht, sich mit seinen vermeintlich originellen Plänen als „Sanierer“ im Bereich der häuslichen Krankenpflege zu profilieren.

Bernd Tews: „Recht und Gesetz gelten auch für die BKK Berlin und ihren Vorstand Jochem Schulz. Der bpa wird es nicht zulassen, dass sich finanziell in Not geratene Krankenkassen zu Lasten von Patienten und Pflegediensten gegen bestehende Gesetze und Verträge verstoßen. Durch die Entscheidung der Senatsverwaltung fühlt sich der bpa bestätigt: Unser massives Engagement hat sich ausgezahlt. Das sehen wir als Ermutigung für die Zukunft!“

Das diese Wachsamkeit notwendig sein wird, zeigt die Ankündigung der BKK Berlin, die freie Wahl der Krankengymnasten einzuschränken und dort rückwirkend eine Genehmigungspflicht einzuführen. Die Wahlfreiheit in der häuslichen Krankenpflege bleibt aber dank des Engagements des bpa erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Oxfordstr. 12-16 53111 Bonn Telefon: 0228/604380 Telefax: 0228/6043899

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