Pressemitteilung | Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.

Berliner Rechnungshof hantiert mit Nebelbomben / Öffentliche Aufträge seit Jahren nicht mehr zu auskömmlichen Preisen

(Berlin) - Unredliches Verhalten wirft der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, RA Wolf Burkhard Wenkel, dem Berliner Rechnungshof vor. „Es ist nicht mehr länger hinnehmbar, dass der Berliner Rechnungshof Jahr für Jahr Nebelbomben wirft und die Öffentlichkeit bewusst unvollständig informiert. Anhand von Einzelfällen, bei denen es bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Bauherren zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, versucht der Rechnungshof ein ihm unliebsames Vergabeverfahren in Bausch und Bogen zu diskreditieren. In Wahrheit existiert kein kausaler Zusammenhang zwischen beschränkten Ausschreibungen und Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe. Anstatt das Versagen der Kontrollmechanismen bei den öffentlichen Bauherren zu kritisieren, nehmen es die Rechnungsprüfer in Kauf, dass die Betriebe einer gesamten Branche in ein fades Licht gestellt werden,“ sagte RA Wenkel.

Die Errichtung einer möglichst hohen Wertgrenze bei beschränkten Ausschreibungen wäre im Prinzip ein probates Mittel, um die krisengeschüttelte Berliner Baubranche ein wenig zu stützen. In der gängigen Praxis erhalten jedoch nicht die mittelständischen Berliner Baubetriebe, die legale ortsansässigen Mitarbeiter beschäftigen, den Zuschlag, sondern Billiganbieter. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote, wie dies die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) eigentlich gebietet, wird von den Vergabebeamten in der Regel nicht eingehend geprüft. „Jeder einigermaßen sachverständige Vergabebeamte kann bei einer genauen Überprüfung der Angebote schnell erkennen, dass die kalkulierten Lohnkosten der Billiganbieter oftmals nicht einmal ausreichen, um den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten. Vor dieser bitteren Realität verschließt der Rechnungshof anscheinend die Augen“, sagte RA Wenkel.

Noch fragwürdiger ist, dass der Rechnungshof der Bauverwaltung indirekt empfiehlt, auf die ermittelten Baukosten einen durch nichts gerechtfertigten Standart- und Konjunkturabschlag von insgesamt 18 Prozent vornehmen zu lassen. „Für eine derartige Vorgehensweise gibt es keine sachliche Begründung. Mit einer VOB-gerechten Auftragsvergabe hat diese Empfehlung der Rechnungsprüfer jedenfalls nichts zu tun. Bei einem privaten Auftraggeber würde man von Preisdrückerei sprechen, der die chaotischen Baumarktbedingungen, die wir gegenwärtig in der Region Berlin-Brandenburg vorfinden, ausnutzt.“

Quelle und Kontaktadresse:
Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. Nassauische Str. 15 10717 Berlin Telefon: 030/8600040 Telefax: 030/86000461

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