Berlin plant Verdopplung der Bußgelder / Stuttgart (ACE) 29. September 2007- Klimawandel im Bußgeldparadies Deutschland: Für Verkehrssünder brechen schwere Zeiten an
(Stuttgart) - Wie der ACE Auto Club Europa am Samstag (29. September 2007) in Stuttgart berichtete, plant das Bundesverkehrsministerium die Bußgelder bei Verkehrsverstößen drastisch zu erhöhen. Gar verdoppelt werden soll der Bußgeldrahmen auf 1.000 Euro bei fahrlässigem Verhalten, auf 2.000 bei einem vorsätzlichen Vergehen und auf 3.000 Euro bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. Die vorgesehene Strafverschärfung geht aus einem dem ACE vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Bußgeldreform hervor.
Danach soll die Verwarnungsgeldgrenze, etwa für Halte- und Parkverstöße auf bis zu 65 Euro (bisher 35 Euro) angehoben werden. Außerdem erfolgt eine Eintragung von mindestens einem Punkt im Flensburger Zentralregister, falls die so genannte Bagatellgrenze im EU-Vollstreckungsabkommen von mindestens 70 Euro erreicht wird. Wer in geschlossenen Ortschaften die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 Kilometer pro Stunde (km/h) überschreitet, soll künftig 80 bis 680 Euro Strafe zahlen, bisher war das Bußgeld für diese Übertretung auf 50 bis 425 Euro begrenzt.
Laut ACE sollen die Regelsätze bei den Bußgeldern mit wenigen Ausnahmen, etwa bei Verstoß gegen die Gurtpflicht, durchgehend um 60 - 100 Prozent angehoben werden. Gleiches gilt auch bei Missachtung von Vorschriften, die keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. So soll beispielsweise der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot künftig 75 statt 40 Euro kosten.
Bei Promille- und Drogenverstößen verdoppeln sich die bisherigen Regelsätze auf mindestens 500 bis höchstens 1.500 Euro.
ACE übt Kritik
Nach Ansicht des ACE-Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp wird das Vorhaben zur Strafverschärfung keinen ungeteilten Beifall finden. "Den gefährlichen Rabauken im Straßenverkehr ist zwar nicht anders als mit harten Strafen beizukommen aber wir bezweifeln, ob es mit Blick auf die Mehrheit unbescholtener Autofahrer richtig ist, auf menschliche Fahr- und Verhaltensfehler mit einer generellen Erweiterung des Strafrahmens zu reagieren", sagte Lempp. Er erinnerte auch an das Versprechen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, dass die Einnahmen aus Verkehrsstrafen künftig unmittelbar für Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallverhütung verwendet werden sollen. Der fragliche Bußgeldentwurf enthalte dazu aber keinen Hinweis, kritisierte der ACE-Rechtsexperte. Lempp begrüßte den Plan, die Tatbestände von Verkehrsvergehen zusammenzufassen. "Das reduziert den bisherigen Katalog um rund 80 Prozent". Ferner machte Lempp auf das Rückwirkungsverbot aufmerksam. Demnach bleibt es bei Verstößen, die noch nach den alten Sätzen abgeurteilt werden, bei den bisherigen Kriterien zur Eintragung von Punkten in Flensburg.
ACE-Mann Lempp rechnet mit einem Inkrafttreten der Änderungen voraussichtlich im nächsten Jahr. Er schloss aber nicht aus, dass der jetzt vorliegende Entwurf noch modifiziert wird. Schließlich berufe sich der Verkehrsminister bei seinem Vorhaben zu Unrecht auf die Empfehlungen des jüngsten Verkehrsgerichtstages in Goslar. Dort hätten die Experten ausdrücklich einer "durchgängigen Erhöhung der Bußgeldsätze" eine Absage erteilt und eine "differenzierte Anhebung der Geldbußen für schwere Verkehrsverstöße" gefordert, die Hauptunfallursachen darstellten. Davon sei im Entwurf des Verkehrsministers nichts zu merken, so ACE-Rechtsexperte Lempp.
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