Berlin kann EU-Vorgaben uneingeschränkt erfüllen / KWG steht diskriminierungsfreiem Verkauf nicht entgegen
(Berlin) - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist dem in verschiedenen Presseveröffentlichungen entstandenen Eindruck entgegen getreten, die Vorgaben des Kreditwesengesetzes, für deren Einhaltung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist, würden eine Erfüllung der Auflagen der Europäischen Kommission für die Bankgesellschaft Berlin gefährden. Auch bei Berücksichtigung des § 40 KWG, der die Bezeichnung Sparkasse im Interesse der Verbraucher schützt, ist eine Erfüllung der EU-Vorgaben möglich.
Durch die EU-Kommission ist ausschließlich die Veräußerung der Landesanteile an der Bankgesellschaft Berlin AG gefordert. Es gibt keine Auflagen der Europäischen Kommission hinsichtlich einer bestimmten Konstruktion der Berliner Sparkasse oder deren Verkauf.
Die aktuellen Bedenken der BaFin sind eine Folge der vom Land Berlin gewählten Konstruktion einer teilrechtsfähigen Anstalt bei der Berliner Sparkasse, mit deren Trägerschaft die Landesbank Berlin beliehen werden soll. Der DSGV hatte demgegenüber in den Anhörungen des Berliner Abgeordnetenhauses für eine Sparkasse als vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts plädiert. Diese hätte ein eigenes Vermögen, eigene Organe, eine eigene Banklizenz und die Fähigkeit, Verträge für sich selbst abzuschließen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. , Berlin (DSGV)
Charlottenstr. 47, 10117 Berlin
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