Pressemitteilung | Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Berichtspflichten, starres Arbeitszeitgesetz und Eingriff in die Tarifautonomie - Unternehmen im Dauerstress

(Berlin) - Welche juristischen Herausforderungen belasten die Unternehmen aktuell? Das ist Thema der neuen "Glanzstück"-Folge, dem Podcast des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Im Gespräch mit zwei ausgemachten Experten: Roland Wolf ist seit bald drei Jahrzehnten Geschäftsführer und Abteilungsleiter für Arbeitsrecht und Tarifpolitik bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Der zweite Gesprächspartner ist Jurist und "Betroffener". Sven Fluske, Mitglied im BIV-Ausschuss für Rechts- und Wettbewerbsfragen und seit fünf Jahren Geschäftsführer in einem Mitgliedsunternehmen aus Ludwigshafen mit rund 1.300 Beschäftigten.

Ob Tariftreuegesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder Nachhaltigkeitsberichterstattung - beide Gesprächspartner eint die Überzeugung, dass die Bürokratielast steigt: "Wenn sie sich dieses bekannte Taschenbuch zum Arbeitsrecht ansehen, das ist in den letzten 40 Jahren knapp um das doppelte angewachsen", so Roland Wolf. "Und keiner kann mir sagen, es sei alles doppelt so gut geworden."

Sven Fluske wünscht sich vom Gesetzgeber Zurückhaltung statt Regelungswut, zum Beispiel bei der "Politisierung von Mindestlöhnen". Mehr Flexibilität dagegen fordert er beim Arbeitszeitgesetz, etwa bei den Ruhezeiten. Das Arbeitszeitgesetz geht bis heute vom Acht-Stunden-Tag aus. Dabei sei eine Teilzeittätigkeit in der Gebäudereinigung viel verbreiteter: "Ich denke, man darf darüber einig sein, dass ich nach acht Stunden eine andere körperliche Belastung erfahren habe als nach vier Stunden. Das spiegelt sich überhaupt nicht in unserer arbeitsrechtlichen Gesetzgebung wider."

Unverständlich, so Fluske, sei zudem, dass die Branche von manch aktueller Bürokratieentlastung durch die Bundesregierung gar nicht erst profitiere. So bleibt es der Gebäudereinigung als Branche des §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes untersagt, Verträge in Textform auszufertigen: "Unsere Lohnabrechnungen laufen seit vielen Jahren digital, das läuft einwandfrei. Pauschal zu unterstellen, unsere Beschäftigten könnten mit digitaler Technik nicht umgehen oder hätten keinen Zugang dazu, geht wirklich an der Lebensrealität vorbei."

Auch die aktuelle Debatte über die telefonische Krankschreibung spielt im Podcast eine Rolle. In der BIV-Herbstumfrage www.die-gebaeudedienstleister.de hatte eine große Mehrheit der Gebäudereiniger für die Abschaffung votiert. Roland Wolf von der BDA teilt diese Einschätzung zwar, wünscht sich jedoch eine Weitung der Debatte. Schließlich sei die telefonische Krankschreibung nur ein "Symptom", nicht aber die "Quelle". Laut BDA-Rechtschef bedarf es einer Diskussion über das Entgeltfortzahlungsgesetz als ein Element der Belastung: "Die Unternehmen zahlen in Deutschland eine gewaltige Summe von 77 Milliarden Euro Entgeltfortzahlung - an das Thema muss man einfach ran."

"Glanzstück" - zu hören auf allen gängigen Podcast-Plattformen sowie auf der BIV-Webseite: www.die-gebaeudedienstleister.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Christopher Lück, Geschäftsführer(in), Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin, Telefon: 030 2062267-0, Fax: 030 206708-79

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