Berichterstattung über Terroranschläge darf nicht Feindbildern Vorschub leisten
(Bonn) - Im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA erinnert der Deutsche Presserat an die Einhaltung der publizistischen Grundsätze (Pressekodex).
So sind Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit oberste Gebote der Presse. Verdachtsberichterstattung ist als solche kenntlich zu machen. Außerdem gebietet der Pressekodex den besonderen Schutz von ethnischen, rassischen und religiösen Minderheiten. Trotz der verständlichen emotionalen Betroffenheit darf die Berichterstattung in Wort und Bild ihre professionelle kritische Distanz nicht verlieren. Sie sollte Feindbildern nicht Vorschub leisten und Vorurteile nicht schüren. Bestrebungen zur Einschränkung von Grundrechten wird der Presserat auch im Licht der Ereignisse kritisch beobachten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Presserat
Gerhard-von-Are-Str. 8
53111 Bonn
Telefon: 0228/985720
Telefax: 0228/9857299