Pressemitteilung | Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) - Geschäftsstelle Berlin

Bergrecht: Demagogie rüttelt am bewährten Rechtsrahmen

(Köln) - Im Dezember 2011 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen umfassenden Antrag zur Änderung des Bergrechts in den Bundestag eingebracht. Im März 2012 zog die Fraktion "Die Linke" nach und reichte dem Bundestag ebenfalls Vorschläge zur Novellierung des Bundesberggesetzes ein. Mit Datum vom 3. Mai 2012 liegt dem Bundestag außerdem ein Antrag der SPD-Fraktion zur Anpassung des deutschen Bergrechts vor. Ziel der Anträge ist es, eine Novellierung der Vorschriften zur bergbaulichen Vorhabengenehmigung voranzutreiben und dabei die Genehmigungsvoraussetzungen so zu verschärfen bzw. abzuändern, dass die Gewinnung von dringend benötigten Rohstoffen nur noch unter engsten Voraussetzungen stattfinden kann. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages wird sich am 23. Mai 2012 mit den Anträgen befassen.
Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, MIRO, hat die in den Anträgen dargestellten Inhalte und Argumente eingehend geprüft und spricht sich für die Beibehaltung des aktuellen Bergrechts aus. Anders als in den Anträgen dargestellt, ist das Bundesberggesetz (BBergG) durch zahlreiche Anpassungen und Verknüpfungen mit weiteren Rechtsgrundlagen nämlich absolut zeitgemäß und entspricht in allen Anwendungsfällen der heutigen EU-Gesetzgebung. Dies gilt insbesondere auch für die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Darüber hinaus sind weitere umweltrechtliche Bestimmungen in der Vorhabengenehmigung nach BBergG implementiert. Anders als die Antragsteller vermitteln wollen, werden gesellschaftspolitische Rechtsaspekte wie Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagebefugnis durch das Bergrecht keineswegs ausgehebelt, sondern sind längst integrierte Verfahrensbestandteile. In der Genehmigungspraxis bietet das Bundesberggesetz einen vorbildlichen ordnungspolitischen Rahmen. Der Abwägung öffentlicher Interessen wird darin eine hohe Bedeutung eingeräumt. Schließlich sind die überwiegend mittelständisch geprägten Wirtschaftsunternehmen der mineralischen Rohstoffindustrie, die ihre Genehmigungen nach Bergrecht beantragen können, in höchstem Maße an konsensualen Entscheidungen interessiert. Nur so lässt sich eine nachhaltige Basis für wirtschaftlichen Erfolg in Kombination mit anderen öffentlichen Interessen erreichen.


Geplante Beschränkungen bremsen Investitionen aus

Für eine möglichst vollständige Rohstoffgewinnung aus den vorhandenen Lagerstätten und für die Aufbereitung der mineralischen Rohstoffe zu hochwertigen Produkten bei einem möglichst geringen Energieeinsatz sind umfangreiche Investitionen in Technik und Know-how erforderlich. Dieser unternehmerische Einsatz wird im Wissen langfristiger Amortisation geschultert. In diesem Zusammenhang erweist sich die im Antrag geforderte Beschränkung einer Genehmigung auf zehn, längstens 15 Jahre aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht als besonders kritisch und völlig unzureichend. Falls das unternehmerische Interesse an der Versorgung der deutschen Volkswirtschaft mit mineralischen Roh- und Baustoffen nicht komplett eingeschläfert werden soll, muss sich der Zeitraum der bergbaulichen Tätigkeit an der jeweiligen Lagerstättensituation als Entscheidungsgrundlage orientieren. Nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die nachhaltige und effektive Nutzung aufgeschlossener Ressourcen diktiert im Sinne praktizierter Ressourceneffizienz ein solches Vorgehen.

Mit zahlreichen Überspitzungen, die offensichtlich auf der emotionalen Entscheidungsebene punkten sollen, implizieren speziell die Autoren der Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Linken, dass das aktuelle Bergrecht ein enormes Chaospotenzial jenseits demokratisch regulierter Prozesse birgt. Unter anderem werden "Großräumige Umsiedlungen", die bei der Gewinnung von Kies, Sand und Naturstein gar nicht vorkommen, als Schreckgespenst heraufbeschworen.

Zu hoffen bleibt, dass sich eine möglichst hohe Anzahl der involvierten Abgeordneten dem demagogischen Ansatz des Antrags verweigert und sich stattdessen gründlich aus anderen neutralen Quellen über das aktuelle Bergrecht, seine Entwicklung und seine Grenzen informiert. Wer dazu bereit ist, wird am Ende mit dem MIRO-Fazit: "Hände weg vom Bergrecht!" konform gehen.


Zitat:

Prof. Dr. Ulrich Hahn, Hauptgeschäftsführer MIRO:
Geforderte Änderung des Bergrechts ist kontraproduktiv

"Die eingebrachten Anträge enthalten teils maßlos übertriebene Forderungen und falsche Ansatzpunkte. Das Bergrecht wurde in Jahrzehnte langer bewährter Praxiserfahrung immer wieder angepasst und durch aktuelle Rechtsprechungen weiterentwickelt, damit es stets den aktuellen umweltrechtlichen Ansprüchen genügt. Umweltrechtliche Belange wurden dabei Schritt für Schritt immer stärker zum Dreh- und Angelpunkt jeder bergrechtlichen Genehmigung. Warum ein für die Rohstoffsicherung und Rohstoffversorgung entwickeltes und stetig aktuell überarbeitetes Rechtssystem, durch das Arbeitsplätze, Wohlstand und Vertrauen in unserem Land geschaffen wurden, nun strukturell abgeändert werden soll, ist nicht nachvollziehbar.

Rohstoffgewinnung spielt in jeder Volkswirtschaft als Grundstock echter Wertschöpfung jenseits substanzloser Buchwerte eine bedeutende Rolle. Die benötigten langfristigen Planungs- und Investitionszeiträume brauchen deshalb eine auf Kontinuität abzielende Politik. Politische Stimmungsschwankungen sind eher kontraproduktiv. Kann dies in der finanziellen Krise Europas gewollt sein? Die Frage kann nur mit einem ganz klaren Nein beantwortet werden, weil am Ende Substanz und nicht Ideologie über Sieg oder Niederlage entscheidet."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) Pressestelle Annastr. 67-71, 50968 Köln Telefon: (0221) 934674-60, Telefax: (0221) 934674-64

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