Bergbautechnologe / in - neue Ausbildung für den wachsenden Energiebedarf
(Bonn) - Den veränderten Rahmenbedingungen für den Steinkohlenbergbau sowie dem Strukturwandel der bergbaulichen und bergbaunahen Berufstätigkeiten in Deutschland trägt der neue Bergbautechnologe Rechnung, der den bisherigen Bergmechaniker ersetzt. Die neue Berufsstruktur mit den beiden Fachrichtungen Tiefbautechnik und Tiefbohrtechnik berücksichtigt die unterschiedlichen Bereiche und Branchen, in denen der Beruf ausgebildet und eingesetzt wird. Während der Bergbau früher eine reine Männerdomäne war, ist der Beruf jetzt auch Frauen zugänglich. Die Erarbeitung der Ausbildungsordnung durch Experten der Wirtschaft wurde vom Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung koordiniert. Die Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Der wachsende Energiebedarf der Weltwirtschaft verlangt zunehmend nach effizienten Methoden der Exploration von neuen Lagerstätten und der wirtschaftlichen Förderung untertägiger Energiereserven, insbesondere von Öl, Gas und Geothermie. Dabei gewinnen besonders umweltverträgliche Energiequellen wie Erdwärme zunehmend an Bedeutung. Bergbautechnologen der Fachrichtung Tiefbohrtechnik machen diese zugänglich. Damit sind große technischen Herausforderungen verbunden, da es auch um tiefe Bohrungen ins Erdinnere geht. Neue Verfahren und Technologien ermöglichen Bohrlochtiefen von mehr als zehn Kilometer.
Bergbautechnologen der Fachrichtung Tiefbautechnik führen ihre Arbeiten unter Tage mit Hilfe modernster Techniken und unter Berücksichtigung geologischer Gegebenheiten durch. Sie regeln und steuern Einrichtungen des Grubenbetriebes und halten sie instand. Sie bedienen und warten Maschinen, Anlagen und Einrichtungen für den Abbau von Rohstoffen sowie den Vortrieb von Stollen. Die Tiefbautechnik hat neben dem Steinkohlenbergbau Einsatzfelder im Kali-, Deponie-, Sanierungs- und zukünftig auch wieder im Erzbergbau. Bergbautechnologen dieser Fachrichtung kommen außerdem im Tunnel- und U-Bahn-Bau zum Einsatz.
Die Verordnung kann über die Webseite des Bundesanzeigers als "Nur-Leseversion" abgerufen werden: http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php (Bürgerzugang).
Quelle und Kontaktadresse:
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
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