Beleghebammen schlechter gestellt: Fataler Schiedsspruch auf Bundesebene
(Berlin) - Die auf Bundesebene eingesetzte Schiedsstelle hat am Mittwoch entschieden, dass Beleghebammen im Hebammenhilfevertrag künftig finanziell schlechter gestellt werden als bisher. Die größte berufsständische Vertretung der Hebammen, der Deutsche Hebammenverband (DHV), hatte bis zuletzt mit allen Mitteln gekämpft, um dies zu verhindern. Er sieht die Qualität der Geburtshilfe massiv gefährdet.
Dazu sagt Ursula Jahn-Zöhrens, Verhandlungsführerin und Präsidiumsmitglied des DHV:
„Mit diesem aus unserer Sicht absolut fatalen Ergebnis werden Beleghebammen zum wiederholten Male schlechter gestellt. Sie haben bereits in der letzten Verhandlungsrunde mit einem Minus abgeschlossen; ihre letzte Vergütungserhöhung liegt zehn Jahre zurück. Für viele Kolleg*innen, die zwar in ihrem Traumjob, aber schon heute mit prekärem Auskommen arbeiten, dürfte diese Entscheidung das endgültige Berufs-Aus bedeuten. Aktuell werden bundesweit mehr als zwanzig Prozent der Geburten in Kliniken von freiberuflichen Hebammen im Belegsystem begleitet, in Bayern ist es die Mehrzahl aller Geburten. Bricht den Beleger*innen nun die Existenzgrundlage weg, zieht dies auch eine verheerende Versorgungsknappheit für die Frauen und Familien in den betroffenen Regionen nach sich.
Die rund 22.000 Mitglieder des DHV sichern die Hebammenversorgung in Deutschland. Es ist desaströs, dass wir als größter Berufsverband in der Schiedsstelle mit unseren Forderungen unterlagen.
Wir werden auch weiterhin mit allen Möglichkeiten dafür kämpfen, für unsere Mitglieder in allen Leistungsbereichen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Gleichzeitig appellieren wir an die Politik: Verlieren Sie die Geburtshilfe nicht aus dem Blick! Die laufenden Koalitionsverhandlungen zeigen leider, dass die Zukunft der Hebammen und der Geburtshilfe keine Priorität für die zukünftige Regierung haben.“
Hintergrund:
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die in Kliniken die Geburtshilfe sicherstellen. Sie sind nicht an starre arbeitsrechtliche Vorgaben gebunden und müssen ihren Arbeitsalltag flexibler den Anforderungen im Kreißsaal anpassen. So können sie Frauen unter der Geburt bedarfsgerecht begleiten und die ambulante Versorgung gut mit der klinischen Geburtshilfe verknüpfen.
Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die rund 19.000 bundesweit freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV) - Bundesgeschäftsstelle, Gartenstr. 26, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 981890