Beleg- und Kooperationsärzte fordern mehr Rechtssicherheit
(Berlin) - Die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft für Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) fordert bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Kliniken. Besonders das kürzlich in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz birgt Probleme für die Vertragsgestaltung der Beleg- und Kooperationsärzte.
Durch das Antikorruptionsgesetz ist die größte Rechtsunsicherheit in der Honorierung der Kooperationsärzte entstanden. Bisherige Stellungnahmen von Juristen sprechen von einer nachvollziehbaren und angemessenen Vergütung. "Problematisch ist, dass nicht definiert wird, was angemessen und nachvollziehbar ist. Wir bewegen uns damit in einer Grauzone, die durchaus existenzgefährdend sein kann", erklärt Dirk Farghal, Leiter der AG BeKo im BDC. "Es wird zwar empfohlen, die Verträge den Ärztekammern zur Prüfung offen zu legen, um somit gegebenenfalls den Vorwurf des Vorsatzes zu umgehen. Bisher äußern sich die Ärztekammern allerdings nicht zu diesem Vorgehen".
Beleg- und Kooperationsärzte sind fester Bestandteil der Versorgungslandschaft in Deutschland. Dieses flexible Arbeitsmodell, nicht ausschließlich in Kliniken zu arbeiten, ist besonders für den chirurgischen Nachwuchs interessant. Allerdings wird die Arbeit von Beleg- und Kooperationsärzten durch politische Rahmenbedingungen immer schwieriger. "Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2007 sollte eine engere Verflechtung zwischen niedergelassenen Chirurgen und Kliniken unterstützen. Durch das Antikorruptionsgesetz sind hier sehr viele rechtliche Unsicherheiten entstanden", kritisiert Farghal.
Laut Arbeitsgemeinschaft stellt die Privatliquidation ein weiteres Problem dar, die nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung in vielen Kooperationsmodellen nicht mehr möglich ist. "Da der Status als liquidationsberechtigter leitender Arzt angezweifelt wird, werden auch viele Anstellungsverträge als problematisch eingestuft. Als Lösung sehen wir die Stärkung des Belegarztwesens. Das Kooperationsarztsystem ist schließlich u. a. wegen der schlechten Honorierung des Belegarztwesens entstanden", erklärt der Leiter der neuen Arbeitsgemeinschaft im BDC.
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