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Belastung der Krankenkassen durch die Reform der Erwerbsminderungsrenten ist nicht so groß wie behauptet

(Frankfurt am Main) - Befürchtungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vor erheblichen Finanzrisiken in Höhe von 1,8 Milliarden DM durch die geplante Reform der Erwerbsminderungsrenten sind nach Auffassung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) unbegründet. Es ist vielmehr so, dass es im Vergleich zur Blümschen Reform zu einer Mehrbelastung der Rentenversicherung und zu einer Entlastung der Krankenversicherung kommt. Grund ist, dass mit der Riesterschen Reform zum einen der Bestandsschutz für Berufsunfähigkeitsrenten auf 25 Jahre verlängert wird und zum anderen die konkrete Betrachtungsweise für Versicherte, die noch zwischen drei und sechs Stunden tätig sein können, wieder eingeführt werden soll. In all diesen Fällen hat die Rentenversicherung Rente zu zahlen, die zu einer Verkürzung des Bezuges von Krankengeld führt. Käme es jetzt nicht zu der beabsichtigten Gesetzesänderung, würden die Krankenkassen finanziell stärker belastet.

Unzutreffend ist auch, dass künftig alle Renten wegen Erwerbsminderung überwiegend als befristete Renten gezahlt werden und deshalb die Krankenversicherung immer für die ersten sechs Monate mit dem vollen Krankengeld belastet wird. Hier wird übersehen, dass bereits heute arbeitsunfähige Versicherte den Rentenantrag oft erst nach einem halben Jahr oder später stellen, weil sie erst dann nicht mehr an die Arbeitsfähigkeit glauben. In diesen Fällen tritt für die Krankenversicherung keine Änderung gegenüber heute ein. Zudem wird in zahlreichen Fällen vor Beginn der Rente Arbeitslosengeld bezogen oder stehen die Versicherten noch im Erwerbsleben und beziehen deshalb kein Krankengeld. Der VDR schätzt diesen Anteil der Versicherten auf etwa 50 Prozent.

Die 1997 beschlossene Reform führte - wegen der grundsätzlichen Befristung der Erwerbsminderungsrenten - im Vergleich zum früher geltenden Recht zu einer Entlastung der Rentenversicherung und Belastung der Krankenversicherung. Allerdings betragen diese längst Gesetz gewordenen Entlastungen der Rentenversicherung nach Einschätzung des Arbeitsministeriums und Berechnungen des VDR etwa 620 Millionen DM. Selbst wenn sich der Anteil der befristeten Renten verdoppelt würde, ergäbe sich allenfalls eine Belastung der Krankenversicherung um etwa 0,6 bis 0,7 Milliarden DM.

Die Forderung der Krankenkassen geht im übrigen zu Lasten ihrer Versicherten. Sie haben mit ihren Beiträgen auch Ansprüche auf Krankengeld erworben, die die Krankenkassen auf die Rentenversicherung abschieben wollen. Die gesetzliche Regelung und die Vorschläge zu ihrer Änderung sind ein sachgerechter Kompromiss, zumal das Krankengeld meist höher ist als die Rente.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. Eysseneckstr. 55 60322 Frankfurt Telefon: 069/15220 Telefax: 069/1522320

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