Bekenntnis des Landtags zur Tarifbindung müssen Taten folgen / / Tariftreuegesetz verbessern!
(Hannover) - Der niedersächsische Landtag hat heute dem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU "Tarifautonomie und Mitbestimmung stärken - Gewerkschaften beim Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen unterstützen" zugestimmt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt dieses klare Bekenntnis zur Tarifbindung. Gleichzeitig fordert der DGB die Landesregierung auf, die Verantwortung nicht auf die Bundesebene zu schieben, sondern selbst etwas für die Stärkung der Tarifbindung zu tun.
Mehrdad Payandeh, der Vorsitzende des DGB in Niedersachsen, sagte: "Das Bekenntnis des Landtags ist ein wichtiges Signal: In Niedersachsen muss die tarifliche Entlohnung der Normalfall bleiben. Angesichts der akuten Tarifflucht von Arbeitgebern ist die Landesregierung mehr denn je gefordert, Lohndumping und unfairen Wettbewerb zu verhindern. Wer sich öffentlich zu Tarifen bekennt, muss selbst auch nach Tarif bezahlen." Der DGB fordert seit Langem, dass öffentliche Aufträge nur noch an Betriebe gehen, die sich an Tarifverträge halten. Deshalb muss die Landesregierung das Tariftreue- und Landesvergabegesetz verbessern.
2002 waren 76 Prozent der niedersächsischen Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. 2017 ist ihre Zahl auf 57 Prozent gesunken. Nur noch knapp ein Drittel der Betriebe ist tariflich gebunden. Vor allem Flächentarifverträge, die für eine ganze Branche gelten, sorgen für fairen Wettbewerb. Sie verhindern Schmutzkonkurrenz, indem sie allen Unternehmen gleiche Voraussetzungen bei Planungssicherheit und Kostenkalkulation verschaffen. Arbeitgeber, die sich aus der Tarifbindung verabschieden, schädigen den Wirtschaftsstandort. Mehrdad Payandeh betont: "Tarifverträge sind Garanten für Gute Arbeit. Ob Gehalt, Urlaubstage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder betriebliche Altersversorgung - Beschäftigte mit tarifvertraglich geregelter Arbeit stehen besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung."
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