Bekämpfung von Preismissbrauch schützt unternehmerische Freiheit / Markenverband und DBV zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(Wiesbaden) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Markenverband begrüßen die Novelle des Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der unternehmerischen Freiheit auf funktionierenden Märkten und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Eine Ausdehnung der neuen Regelungen auf den gesamten Konsumgüterbereich und seine Distributionsstrukturen halten wir aber für dringend notwendig, fügte der Markenverband hinzu.
Mit der geplanten Verschärfung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln reagiere die Bundesregierung auf den vor allem in der Lebensmittelbranche ruinösen Verdrängungswettbewerb großer Handelsunternehmen zu Lasten qualitäts¬orientierter Unternehmen der Ernährungswirtschaft. DBV und Markenverband betonen, dass es auch den Zielen von Verbraucher- und Kundenorientierung widerspreche, wenn der Einzelhandel aufgrund von Marktüberlegenheit Preis- und Marketingstrategien einseitig gegen qualitäts- und wettbewerbsorientierte Hersteller festlegen könne. Die vorgesehene Verschärfung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis stärke den Verbraucherschutz. Schließlich würden durch ruinöse Dumpingpreisaktionen und Niedrigpreisstrategien von Handelsunternehmen erreichte und gesellschaftlich gewollte Qualitätsstandards bei Lebensmitteln leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Solche Entwicklungen würden mit der jetzigen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gestoppt. Kritiker des Gesetzentwurfs sollten sich dessen bewusst sein und dass sie wettbewerbsschädlichen Ungleichgewichten Vorschub leisteten und damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland schadeten.
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