Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Transportgewerbe begrüßt

(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass der Bundestag den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Gütertransport verabschiedet hat. "Damit ist ein wichtiger Schritt gegen den ruinösen Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten im Transportgewerbe getan", erklärte das zuständige Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, Rolf Büttner, am 22. Juni 2001 in Frankfurt am Main.

Das von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetz legt unter anderem fest, dass Transportunternehmer im EU-Binnenverkehr auf deutschen Straßen künftig nur Fahrer aus Drittländern einsetzen können, die eine Arbeitsgenehmigung im Original einschließlich beglaubigter Übersetzung mit sich führen. Dies soll die Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr erleichtern und mithin die Entwicklung innerhalb der EU, wonach zunehmend illegal beschäftigte Fahrer zu extrem niedrigen Löhnen eingesetzt werden, wirksam eindämmen.

Besonders hervorzuheben ist aus Sicht von ver.di, dass in Zukunft nicht nur die Fuhrunternehmer sondern auch die Auftraggeber Verantwortung dafür tragen, nicht mit illegal operierenden Transporteuren zusammen zu arbeiten.

Die Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen geht nicht zuletzt auf den Anstoß der Gewerkschaft ver.di und des Bundesverbandes für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) zur Sanierung der Verkehrsmärkte zurück. ver.di erwartet nun, dass sich auch der Bundesrat seiner beschäftigungspolitischen Verantwortung stellt und dem Gesetz zügig zustimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Johannes-Brahms-Platz 1 20355 Hamburg Telefon: 040/34915-0 Telefax: 040/34915-400

NEWS TEILEN: