Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung Rentenversicherung startet Anfrageaktion
(Frankfurt am Main) - Zum 1. Januar 2005 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,25 Prozent. Dies ergibt sich aus dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz, das Ende November verabschiedet wurde. Der neue höhere Beitragssatz gilt nicht für kinderlose Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.
Bei Rentnern wird der Beitragszuschlag von der Rentenversicherung einbehalten. Bei einem großen Teil der betroffenen Rentner kann die Rentenversicherung die Elterneigenschaft bereits aus dem Rentenversicherungskonto ohne weitere Ermittlungen feststellen. Rund 2,3 Millionen Rentner müssen befragt werden, ob sie im Laufe ihres Lebens mindestens ein Kind erzogen haben. Die ersten Fragebögen zur Klärung der Elterneigenschaft werden heute an die betroffenen Rentner versandt. Der höhere Beitrag für kinderlose Rentner wird erstmalig von der April-Rente im nächsten Jahr einbehalten. Für die Monate Januar bis März werden die Beiträge rückwirkend ebenfalls im April von der Rente abgezogen. Alle Betroffenen erhalten einen Bescheid über die neue Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung. Bei Rentnern, deren Elterneigenschaft bekannt ist oder im Rahmen der Auswertung der Fragebögen bekannt wird, ändert sich an der Beitragshöhe nichts.
Der Gesetzgeber setzt mit der neuen Regelung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 um. Das Gericht hatte festgestellt, dass die bisherige Regelung, wonach die Beitragssätze für Versicherte mit und ohne Kinder gleich hoch sind, verfassungswidrig sei. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssten für kinderlose Versicherte höher sein, als für Versicherte mit Kindern.
Die Rentenversicherung hatte im Gesetzgebungsverfahren zum Kinder-Berücksichtigungsgesetz immer wieder darauf hingewiesen, dass die Neuregelung die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts in einer ordnungspolitisch höchst problematischen Weise umsetzt. Denn der Familienlastenausgleich wird damit nur von einem Teil der Gesellschaft- den Pflegeversicherten ohne Kinder - finanziert. Die stärkere Berücksichtigung von Erziehungsleistungen muss aber als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert werden.
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