Pressemitteilung | Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU)

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 3,2 Prozent senken - gegen Beitragsfinanzierung der Eingliederungshilfen und neue Verschiebebahnhöfe

(Köln) - "Die aktuell bekanntgegebene erfreuliche Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und der Finanzen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestärkt uns in unserer Forderung, das zuviel gezahlte Geld nun endlich an die Beitragszahler zurückzuzahlen", erklärten die Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött und der Präsident von "Die Familienunternehmer - ASU", Dr. Patrick Adenauer.

"Der verfassungswidrige Aussteuerungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit darf nicht durch eine ebenso verfassungswidrige Beitragsfinanzierung der Eingliederungshilfen ersetzt werden. "Er ist vielmehr ersatzlos zu streichen!", fordern Marie-Luise Dött und Dr. Patrick Adenauer. Beide sprechen sich für eine transparente Trennung von beitragsfinanzierten Versicherungsleistungen und steuerfinanzierten Sozialleistungen und gegen jede rechtswidrige Zweckentfremdung von Beitragsmitteln aus. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung könne so um einen vollen Punkt auf 3,2 Prozent gesenkt werden.

Dies werde die Arbeitnehmer entlasten, ihre Kaufkraft stärken, die Lohnnebenkosten senken und so die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erhöhen, sagten die beiden Unternehmer.

"Die Absicht, den Aussteuerungsbetrag künftig durch den Eingliederungsbetrag zu ersetzen und zur Hälfte von der BA aus Beitragsmitteln finanzieren zu lassen, lehnen wir strikt ab. Damit wird das intransparente Hin- und Herschieben von Milliardenbeträgen auf Kosten der Unternehmer und Arbeitnehmer weitergeführt", so Adenauer und Dött.

Beide weisen darauf hin, dass die versicherungsfremden Leistungen der BA auch durch die Steuerzuschüsse aus der Mehrwertsteuererhöhung nicht vollständig gedeckt würden. Die Überschüsse aus den Versicherungsbeiträgen dürften nicht für die Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose zweckentfremdet werden, denn deren Finanzierung sei Aufgabe der gesamten Solidargemeinschaft, also der Steuerzahler, und nicht nur der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung. "Erwirtschaftete Überschüsse aus den Beiträgen der Versicherten müssen den Beitragszahlern zurückgegeben werden und zu einer deutlichen Beitragssenkung führen. Alles andere ist ein ungerechtfertigter Eingriff in die Eigentumsrechte der Versicherten", erklärten die beiden Verbandsvorsitzenden. Bei Abschaffung des Aussteuerungsbetrages und angesichts der hohen Beitragsmehreinnahmen bei gleichzeitigen Minderausgaben sei eine Beitragssenkung auf 3,2 Prozent nachhaltig zu finanzieren und werde auch nicht zu Lasten der aktiven Arbeitsmarktpolitik gehen.

Dött und Adenauer sprachen sich dafür aus, die günstige Einnahmenentwicklung des Staates dafür zu nutzen, für ordnungspolitische Klarheit zu sorgen und die Beitragsfinanzierung versicherungsfremder Leistungen in den Sozialsystemen zu beenden. "Dies gefährdet die Haushaltskonsolidierung nicht, sondern wird zu einer Verstetigung des Aufschwunges und damit des Steuer- und Beitragsaufkommens führen", sind die beiden Unternehmer überzeugt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Katholischer Unternehmer e.V. (BKU) Pressestelle Georgstr. 18, 50676 Köln Telefon: (0221) 27237-0, Telefax: (0221) 27237-27

(el)

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