Beibehaltung der R-Besoldung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist ein klares Bekenntnis zu ihrer tragenden Rolle in der Justiz
(Berlin) - Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich einstimmig in der Justizministerkonferenz in Celle am 11. und 12. Juni 2008 dafür ausgesprochen, an der R-Besoldung nicht nur für Richterinnen und Richter, sondern auch für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte festzuhalten.
Der Deutsche Richterbund hatte sich bereits im Jahr 2007 für den Erhalt der R-Besoldung unter Einbeziehung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingesetzt.
Wir begrüßen diesen Beschluss sehr. Er ist insbesondere ein klares Bekenntnis zur Bedeutung und zur tragenden Rolle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in unserem Rechtssystem, so der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank.
Die Staatsanwaltschaften sind dem Gericht gleichgeordnete, eigenständige Organe der objektiven Strafrechtspflege.
Diese starke und besondere Zuordnung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur dritten Gewalt ist in Deutschland anerkannt und hat sich bewährt.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte üben im Vorverfahren und in der Strafvollstreckung weitgehend Funktionen aus, die im Hauptverfahren ausschließlich den Richtern zustehen.
Die Abkehr von der bisherigen Gleichstellung würde zur Verschlechterung der Qualität von Staatsanwaltschaften und zwangsläufig von Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung führen.
Die Staatsanwaltschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der Rechtspflege und deswegen in Besoldungsfragen nicht anders als die Richterschaft zu behandeln, so Frank abschließend.
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