Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Bei Terrorismusbekämpfung auch EU-Exportpraxis überdenken

(Bonn) – Im Zuge der notwendigen breitangelegten Terrorismusbekämpfung schlägt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, die weitere Harmonisierung des Außenwirtschaftsrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Es müsse insbesondere über eine einheitliche europäische Überwachung nachgedacht werden, die alle EU-Exporte erfassen könne. Um langfristige Erfolge zu erzielen, gelte es, neben einer erhöhten Kontrolle von Waffenlieferungen, den Export von „dual-use Gütern“, also Waren mit dem Risiko eines doppelten – zivilen, aber auch militärisch-terroristischen – Verwendungszwecks, besser zu registrieren.

„Gerade vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt und dem damit verbundenen grenzenlosen und kaum kontrollierbaren Warenaustausch, muss eine einheitliche EU-Exportkontrolle sichergestellt sein“, so Redley. So würde beispielsweise der Anreiz für Firmen sinken, die immer noch unterschiedlichen Ausfuhrpraxen der Mitgliedstaaten durch Produktionsverlagerungen oder durch Einschaltung von Drittstaaten zu umgehen. Dieses gelte vor allem im Hinblick auf die Staaten, deren Beitritt zur Europäischen Union bevorstehe. Denn dort sei die nationale Kontrolldichte oft noch nicht auf dem erwünschten Standard.

So müsse vor allem im Bereich von „dual-use Gütern“ - beispielsweise der Internet-Verschlüsselungstechnik und anderer Software - „genauer hingeschaut“ werden, meint Redley. Es sei genau zu überlegen, an wen und zu welchem weiteren Zweck in Zukunft derartige Güter geliefert werden. So gelänge es terroristischen Strukturen doch erst mit einer wirksamen Verschlüsselung ihrer Kommunikation, sich weltweit unbemerkt auszutauschen und ein unabhängiges Netzwerk zu unterhalten.

Redley fordert auch die Wirtschaft auf, ihrer besonderen Verantwortung beim Export „sensibler Waren und Dienstleistungen“ gerecht zu werden. Nicht jede Lieferung, die erlaubt sein möge, sei auch im Hinblick auf die weitere Verwendung harmlos. Die Unternehmen könnten aber – auch über Firmenbeteiligungen – sehr viel besser den Zweck erkennen, zu dem die Güter tatsächlich importiert würden. „Hier gebietet es die unternehmerische Verantwortung, Geschäfte ganz zu unterlassen oder Verdachtsmomente den zuständigen Behörden frühzeitig mitzuteilen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Klaus Reiners (Pressesprecher) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

NEWS TEILEN: