Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Bei Neuregelung Steuerzahlerinteressen beachten

(Wiesbaden) - Der Bund der Steuerzahler fordert den Gesetzgeber angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002 auf, eine Reform der Besteuerung der Alterseinkünfte auf den Weg zu bringen, die den Interessen der Steuerzahler Rechnung trägt. Falls es im Zuge der Reform zunächst zu Mindereinnahmen kommen sollte: Eine Finanzierung über Steuererhöhungen darf keinesfalls in Erwägung gezogen werden.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, sagte: „Das Urteil aus Karlsruhe überrascht nicht. Zu lange hat der Gesetzgeber die Frage der Besteuerung von Alterseinkünften auf die lange Bank geschoben. Bei der nun anstehenden Neuregelung muss der Gesetzgeber vor allem der Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit Rechnung tragen. Das bedeutet insbesondere, dass Vorsorgeaufwendungen in vollem Umfang zum Abzug gelangen sollten. Keinesfalls darf es zu Doppelbesteuerungen kommen, indem etwa in Zukunft Renten voll besteuert werden, die aufgrund teilweise besteuerter Vorsorgeaufwendungen erworben wurden. Sonst ist der nächste Verfassungskonflikt vorprogrammiert.

Wichtig ist zudem, dass der Vertrauensschutz für derzeitige und baldige Rentner gewahrt bleibt. Ihnen ist es schließlich nicht mehr möglich, ihre finanzielle Altervorsorge an die geänderte steuerlichen Bedingungen anzupassen. Aufgrund der vom Gericht gewährten Frist besteht kein Grund zu Hektik. Nun gilt es, Augenmaß zu beweisen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330 Telefax: 0611/9913314

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